Nebenkostenabrechnung Betrug?


08.04.2022, 17:46

.

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nun, die Frage ist relativ einfach aufzuklären: Gemäß geltendem Recht ist binnen 12 Monaten nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes über Vorauszahlungen abzurechnen. Das ist hier nicht erfolgt, die Abrechnung (en) für 19 und 20 ist/sind verfristet. Demzufolge ist eine Nachzahlung nicht mehr relevant.

Eine Korrektur der Abrechnung seitens des Vermieters ist zu Ungunsten des Mieters auch nur während der Abrechnungsfrist möglich. Auch diese ist hier verfristet. Deshalb: Die geforderte Rückzahlung ist nicht mehr durchsetzbar mangels Rechtsgrundlage.

Du teilst also dem Vermieter per Einwurfeinschreiben mit, dass du die Forderungen aus den Abrechnungen für 19 und 20 zurückweist weil verfristet.

Ganz davon abgesehen, dass die Abrechnungen rein formell eigentlich unwirksam sind, weil nicht nachvollziehbar. Es fehlen die Angabe Messdaten für Strom, Gas und Wasser.

Es ist schwierig, ohne die Schreiben zu sehen, die Du bekommen hast, überhaupt etwas zu sagen.

Wenn die Abrechnung für ganz 2020 ist und Ihr habt jetzt erst die Abrechnung bekommen und nicht schon in 2021, müsst Ihr überhaupt nichts nachzahlen.

Wenn Ihr aber in 2021 die Abrechnung für 2020 bekommen habt und nicht beachtet, geschweige denn bezahlt habt, könnte es noch eine korrekte Forderung sein.

Um die ganze Verwirrung aufzuklären, mach doch mal ein Bild von dem Schreiben (von allen Seiten) und stelle es hier rein. Name, Adresse etc. kannst Du abdecken.

ich hab alles hinzugefügt

@Wasserqueen2908

Vielen Dank für Ihre Hilfe :(

@Wasserqueen2908

Ihr hattet ein Haus gemietet ohne eigenen Stromzähler? Und ohne eigenen Wasserfällen?

Wenn die knapp 1000 Euro für Euren normalen Haushaltsstrom sind, dann ist das im Rahmen. Völlig normal.

Die Steigerung beim Gas ist auch normal.

Aber der hohe Unterschied beim Wasser und die daraus resultierenden hohen Wasserkosten machen mich stutzig.

Betrug ist es nicht. Eher Selbstbetrug, denn die Abrechnung für 2020 ist seit rund 3 Monaten vertröstet. Ihr müsst nichts mehr nachzahlen.

Dennoch würde ich vor allem beim Thema Wasser nachbohren. Wo kommt der hohe Mehrpreis her? Vielleicht mehr Wasser verbraucht oder gab es eine hohe Preissteigerung?

Erst versuchen, in freundlichem Ton alles aufzuklären und dann mitteilen, dass Ihr nicht mehr zur Zahlung verpflichtet seid.

@bwhoch2

Dankeschön. Zu den Vermietern haben wir kein gutes Verhältnis (Sie haben uns versucht loszuwerden, seitdem das Kind da war), Unser Verbrauch war ähnlich zum Jahr 2018 und es kommt von Ihnen. Der Mann ist Selbstständig und Arbeitet täglich in seiner riesen Werkstatt mit stark Strom. Der Garten hatte in dem Jahr einen Pool usw. All das wurde bei der Quadratmeterzahl nicht berücksichtigt. Ich frage mich wirklich, ob das rechtens ist. Da wir ja bald die Abrechnung von 2021 bekommen werden

@Wasserqueen2908

Wenn Euer Haushaltsstrom mit auf der Rechnung steht, habt Ihr nicht zu viel abbekommen. Die Rechnung mit knapp 1000 € ist für einen 2-3-Personen-Haushalt völlig normal.

Wenn mit dem Wasser ein Pool befüllt worden ist, dann ist natürlich klar, warum die Wasserrechnung so hoch ist. Das müsst Ihr keinesfalls mit bezahlen.

Ich bleibe bei meinem Vorschlag: Lasst Euch vor allem den hohen Wasserverbrauch für 2020 erklären. Gar nicht groß widersprechen, denn Ihr müsst sowieso nichts mehr nachzahlen. Aber dann habt Ihr schon mal die Grundlage für Eure Reklamation, wenn 2021 wieder so hoch ausfällt.

Hier müssen ein paar grundsätzliche Informationen gegeben werden. Die Betriebskosten bestehen nicht alle aus Verbrauchskosten. Was sagt dein Mietvertrag dazu aus? Wurde dein Betriebskostenabrechnung über alle Betriebskosten übergeben?

Auf was bezogen sich die 182€ für 2018? hat der Vermieter dir ein Guthaben ausgezahlt? Bitte erkläre hier diese Verhältnisse, dann kann ich deine Frage weiter beantworten.

182€ war was wir im Monat verbraucht haben. Wir hatten eine Vorauszahlung von 285€ und daher 717,70€ zurückbekommen

Ich habe mal die dokumente hinzugefügt

Ich würde nicht gleich von Betrug reden. viele - gerade kleine - Vermieter kennen sich nicht richtig aus und machen deshalb Fehler bei der Abrechnung.

Grundsätzlich hast du immer den Anspruch, die Original-Belege einzusehen. Wende dich dafür an den Vermieter.

Im Mietvertrag müsste aufgeschlüsselt sein, wie der Verbrauch abgerechnet wird: nach qm oder Personen...

Es wird nach qm abgerechnet, aber die Vermieter haben nicht nur ein Haus sondern auch Werkstatt, Scheune, Garten usw über die täglich Strom, Gas usw benutzt wird. Sie haben aber nur ihr Haus und unseres bei der qm verteilung mit einberechnet und somit sollen wir ihre Kosten für die Werkstatt usw mit tragen

bekamen wir nun ein Schreiben in das wir für den 01.01.2020-31.12.2020 über 500€ zurückzahlen sollen

Wann ist bzw. war "nun"? Vor oder nach dem 31.12.2021?

Uns wurde auch mitgeteilt, dass wir uns für das Jahr 2021 auf eine noch höhere Rechnung einstellen können.

Das mag sein, ist aber dann beizeiten zu prüfen.

Wir haben das schreiben heute bekommen

@Wasserqueen2908

Heute...?!?

Die Abrechnung und Aufforderung zur Nachzahlung kannst du zurückweisen. Das alles hätte euch bis 31.12.2021 vorliegen müssen. Der einzige Grund für eine spätere Zusendung wären Gründe, die der Vermieter nicht zu verantworten hat. Aber das müsste er erst mal nachweisen...

https://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/abrechnungsfrist-betriebskosten/#:~:text=Bis%20wann%20m%C3%BCssen%20Mieter%2Finnen,Ende%20des%20Abrechnungszeitraums%20zu%20laufen.