Nebenkostenabrechnung, was muss ich zahlen, Mietrecht?

4 Antworten

Ah Nebenkosten.

Also die Stromkosten für die trocknung nach einem Wasserschaden müsst ihr nicht übernehmen. Beim Waserschaden am Schrank kann evtl. eure Hausratversicherung in der pflicht liegen - an die würde ich mich als erstes wenden (naja wenn ihr den entsorgt habt evtl. zu spät).

Eure Haftpflicht ist eine Privathaftpflicht. Sprich ihr baut mist, dann zahlt die für z.B. personenschäden.

Die Haftpflicht dort ist eine gebäudehaftpflicht - wenn z.B. jemadn durch nen herabfallenden Dachziegel verletzt wird. Hat also nix mit eurer privaten Haftpflicht zu tun.

Eure private Haftpflicht zahlt auch nicht bei Rohrbrüchen oder so. Aber wenn du z.B. jemanden aus versehen mit irgendwas verletzt, den gehweg nicht streust und jemadn verletzt sich oder so.. Da können schnell sehr hohe Schadenssummen folgen. Daher ungemein wichtig ne privathaftpflicht.

Was mich extrem wundert ist das der Strom über die Nebenkosten geht. Habt ihr keinen eigenen Zähler? Das ist sehr ungewöhnlich das pauschal über alle umzulegen.

Luisagrdr 
Fragesteller
 03.03.2021, 16:46

danke schonmal..

ja beim zähler haben wir den ältesten schrott und nur einen zähler für das Gesamtehaus und sie rechnet es dann pro kopf.. nichtmal pro Wohnung dementsprechend wir sind 5 und zahlen für die oben alles...

bwhoch2  03.03.2021, 18:07
@Luisagrdr

Das ist doch nicht richtig! Ihr habt einen Zähler der geeicht ist, dem Stromversorger gehört und vermutlich einwandfrei funktioniert. Der Strom, der Euch über die Nebenkostenabrechnung berechnet wird, ist zudem der Allgemeinstrom und nicht der Strom, den Ihr selbst verbraucht. Wäre das so, dann wären die 200 €, die auf Euch entfallen, super super günstig.

Sehe ich es richtig, dass Ihr eine 100 m²-Wohnung zu fünft bewohnt? Ein normaler Haushalt dieser Größe braucht pro Jahr etwa 4000 kwh Strom. Da kommt man unter 1000 € nicht davon.

Luisagrdr 
Fragesteller
 03.03.2021, 21:06
@bwhoch2

Nein ich beklage mich ja auch nicht über die summe der Nebenkosten die ist grundsätzlich normal sondern das der strom vom Trockner nirgends abgezogen wurde😅

Alle Posten dieser Abrechnung sind völlig normal. Das Haus hat vermutlich eine Gesamtwohnfläche von 300 m² und da ist kein außergewöhnlicher Posten dabei, außer vielleicht die etwas hohen Kosten für Dosierlösung/Enthärtungssalz. Wenn diese Technik erst angebracht wurde, hat man vielleicht einen Vorrat an dem Material angelegt, der komplett auf die letztjährige Abrechnung gesetzt wurde.

Ansonsten dient diese Ausstattung zum großen Teil Euch als Bewohner. (Weit weniger Putz- und Pflegearbeit im sanitären Bereich, Eure Wasserkocher und andere E-Geräte, die mit Warmwasser in Berührung kommen werden geschont, kein Salz für die Spülmaschine und kein Calgon für die Waschmaschine erforderlich. Letztlich auch erheblich mehr Komfort.)

Der Stromverbrauch von 360 € ist für den Allgemeinstrom (Flurlicht, Heizungspumpen etc.) absolut im Rahmen und enthält sicher nicht die Kosten des Stroms für die Bautrocknung und auch nicht Euren privat verbrauchten Strom, denn da wäre der Betrag sehr deutlich im 4-stelligen Bereich nur für Eure Wohnung.

Die Haftpflichtversicherung ist die Wohngebäudehaftpflicht. Sie hat weder etwas mit Eurer privaten Haftung noch mit Rohrbrüchen zu tun und schon gar nicht für durchnässte Schränke. Für den Schrank wäre Eure Hausratversicherung zuständig gewesen.

Der Strom für die Bautrocknung muss Euch von der Wohngebäudeversicherung erstattet werden. Dazu braucht sie neben den Angaben zum Verbrauch auch den Preis pro Kilowattstunde, den Eurer Versorger Euch berechnet. Da solltet Ihr nicht warten, bis irgendwann der Vermieter oder die Versicherung auf Euch zukommt. Mit der Nebenkostenabrechnung hat das überhaupt nichts zu tun.

Ob Nebenkosten nach Wohnfläche, tatsächlichem Verbrauch oder Personenzahl aufgeteilt werden, steht in Eurem Mietvertrag. Bei Eurer Nebenkostenabrechnung könnte man diesbezüglich die Posten 4 und 7 beanstanden, denn die Haftpflichtversicherung hat nichts mit der Zahl der Bewohner in den einzelnen Wohnungen zu tun. Sie wäre genauso hoch, wenn doppelt so viele Leute drin wohnen würden. Gleiches gilt für den Allgemeinstrom. Die Heizkosten einer Wohnung hängen eher wenig von der Zahl der Bewohner ab, wenn die Bewohner dafür sorgen, dass es überall gleichmäßig warm ist, was unbedingt Sinn macht. Wenn es aber im Mietvertrag so steht, habt Ihr es irgendwann akzeptiert.

Die Vorauszahlung ist auf jeden Fall viel zu niedrig angesetzt. Sie sollte auf 150 € pro Monat in Eurem eigenen Interesse erhöht werden, denn auch in diesem Jahr werden die Kosten wohl ähnlich hoch ausfallen. 

Ihr zahlt pro Monat je m² 1,50 € und da sind noch keine Heizkosten dabei. Die Heizkosten dürften bei dieser Wohnungsgröße wohl noch einmal so 100 € pro Monat ausmachen. Wenn das zutrifft, wäre Eure Wohnung mit rund 2,50 € je m² nicht ganz günstig, aber auch noch nicht exorbitant teuer, sondern eher so im Mittelfeld.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Luisagrdr 
Fragesteller
 03.03.2021, 21:09

Vielen dank für die ausführliche Erklärung hat mir so einiges Verständlicher gemacht! Danke :)

In 1. Linie ist dein Mietvertrag massgeblich, was hier die Berechnung der Betriebskosten betrifft.

Verbrauchsabhängige Kosten sollten nach Verbrauch abgerechnet werden, alle anderen Kosten nach m² der Wohnungen. Bei der Abfallentsorgung kann pro Kopf abgechnet werden.

Die vorliegendende Abrechnung ist formal falsch, deshalb ist sie unwirksam und dem Vermieter zurück zu geben mit der Aufforderung zur Korrektur.

Die Berechnung der Kosten des Betriebes der Trocknung ist als Rechnung zu erstellen und an den Vermieter zugeben, der es seiner Versicherung zur Bezahlung gibt.

Dein zerstörter Schrank wird über deine Hausratversicherung reguliert, die gegebenfenfalls sich bei der Gebäudeversicherung bedient. Deine Privathaftplichtvers. hat nichts mit der Gebäudehaftplichtvers. zu tun.

bwhoch2  03.03.2021, 18:09
Die Berechnung der Kosten des Betriebes der Trocknung

... ist in dieser NK-Abrechnung doch gar nicht enthalten.

Der Stromverbrauch, der hier ausgewiesen ist, ist der Allgemeinstrom und für ein Haus dieser Größe völlig normal.

Die aufgeführten Kosten sind alle umlegbar.

Allerdings ist die Abrechnung nicht ganz korrekt.

So fehlt z. B. die Gesamtpersonenzahl und die Gesamtwohnfläche.

Die Haftpflicht in der Abrechnung wird die Grundstückshaftpflicht sein.

Die ist umlegbar.