Vermieter Nebenkosten enorm erhöht?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei 86m² wären die genannten € 290.--/Monat als NK mit knapp € 3,40/m² schon an der oberen Grenze. Eine unterjährige Erhöhng der NK-Vorauszahlung ist zudem auch einseitig gar nicht zulässig; sie könnte nur nach Vorlage der Abrechnung des abgelaufenen Abrechnungszeitraus angepasst werden. Wenn der VM den Anbieter gewechselt haben sollte, und der nun höhere Kosten auf seine Tarife umlegt, ist dies nicht den Mietern anzulasten, da der VM an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gebunden ist. Zumindest ist der VM aufzufordern, die Grundlage für diese Erhöhung durch entsprechende Belege nachzuweisen - genau deswegen ist das auch nur im Rahmen der Abrechnungen üblich. Eine Erhöhung um fast 50% ist aber keinesfalls realistisch.

Und die Energiepauschale geht den VM rein gar nichts an. Sie wird vom AG an die sv-pflichtigen Beschäftigten (mit LSt) ausgezahlt.

Der Vermieter darf die Nebenkosten allerdings nur soweit erhöhen, wie es aufgrund des bisherigen Nachzahlungsbetrags angemessen und wirtschaftlich erscheint, § 560 Abs. 5 BGB. Die Nebenkostenvorauszahlung wird also mehr oder weniger nur an die tatsächlichen Nebenkostenbeträge die monatlich entstehen angeglichen.

Dies ist erst dann möglich und zulässig wenn zuvor eine entsprechende Abrechnung vom Vermieter zur Begründung vorgelegt wird.

Für die Erhöhung der Nebenkosten findet sich in § 560 BGB eine ausdrückliche Regelung zur Ankündigung und Informationspflicht: Danach muss der Vermieter den Mieter schriftlich über eine Nebenkostenerhöhung informieren.

Die Nebenkostenvorauszahlung darf um den Betrag der Nachzahlung aus der letzten Betriebskostenabrechnung erhöht werden. Da die Nebenkosten in der Regel monatlich vorausgezahlt werden, darf sich der Monatsbetrag für die Nebenkostenvorauszahlung dann entsprechend um ein Zwölftel erhöhen.
Quelle

Antwortet ihm freundlich, dass keine Erhöhung stattfinden kann, solange die Abrechnung nicht vorliegt.

Die staatliche Abgabe wird über den Arbeitgeber vergeben. Da kommen nicht Steuern runter. Fällst Du damit in eine andere Steuerklasse, machst Du sogar unter Umständen ein Minzsgeschäft.

Weiter ist der Bonus für alle Energien und nicht explizit für vermietete Wohnungen oder bewohnte Eigenheime.

john4711  25.04.2022, 18:08
Fällst Du damit in eine andere Steuerklasse, machst Du sogar unter Umständen ein Minzsgeschäft.

In welcher Steuerklasse macht man denn durch Mehreinnahmen ein Minusgeschäft? 🤔

FordPrefect  25.04.2022, 18:11
@john4711

Wenn man durch die Mehreinnahmen in der Progression nach oben rutscht, kann das vorkommen.

schoschi06  25.04.2022, 18:28
@FordPrefect

Was bei Mietern wohl nicht vorkommen wird !

Oedoen 
Fragesteller
 25.04.2022, 18:12

Also darf er diesen Bonus nicht verlangen von uns? Hab ich das richtig verstanden so?

Wiesel1978  25.04.2022, 18:13
@Oedoen

Absolut. Wendet Euch am Besten an einen Mieterverein

Wir Vermieter dürfen nach einer Abrechnung, wenn sie denn ordnungsgemäß ist, die Abschläge verändern.

Zwischendurch und einfach nur so ist nicht, so auch in meinem Bestand.

Gestiegen sind die Kosten eingentlich auch nicht, meine Bezugspreise für Gas sind fest bis Ende 2022, wirken sich also erst aus in 2024.

Rüge die Abrechnung, falls der Vermieter unwirtschaftlich eingekauft hat.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
FordPrefect  25.04.2022, 18:12
meine Bezugspreise für Gas sind fest bis Ende 2022, wirken sich also erst aus in 2024.

Dito.

schoschi06  25.04.2022, 18:32
@FordPrefect

Selbst die sind nicht in Stein gemeisselt, da bekommst du eher die Kündigung deines Lieferranten !

schleudermaxe  25.04.2022, 20:15
@schoschi06

Glaube ich nicht, wenn dem so wäre, wäre sie schon lange da.

tevau  25.04.2022, 18:16
Gestiegen sind die Kosten eingentlich auch nicht, meine Bezugspreise für Gas sind fest bis Ende 2022, wirken sich also erst aus in 2024.
Rüge die Abrechnung, falls der Vermieter unwirtschaftlich eingekauft hat.

Sorry, aber diese Gaspreisentwicklung war nicht vorhersehbar und kann dem Vermieter auch nicht angelastet werden.

Und aus damaliger Sicht könnte es sogar unwirtschaftlich gewesen sein, wenn der Vermieter einen Gastarif mit langer Festpreisgarantie eingegangen wäre, denn diese Sicherheit hätte Geld gekostet.

Hinterher ist man immer schlauer, und man kann auch vom Vermieter nicht verlangen, schon vorher schlauer gewesen zu sein.

Ein Vermieter darf einen angemessenen Abschlag auf die zu erwartenden Nebenkosten verlagen, muss aber im Zweifelsfall auch die diesbezügliche Berechnung offenlegen. Es grundsätzlich löblich, dass der Vermieter präventiv reagiert, denn der wird sehen, wie die Preise für Strom und Gas angehoben werden.

Die Erhöhung der Nebenkostenpauschale um 50 % erscheint aber zunächst übertrieben hoch, so stark sind die Preise dann doch nicht gestiegen, zumal die Nebenkostenpauschale ja auch Dinge jenseits der Energiepreise umfasst. Die Sache mit dem Energiegeld hingegen ist eher eine Banalität, letztlich ist das eine zusätzliche Erhöhung der Umlage, die aber nicht so weh tut, weil das Geld ja verfügbar ist.

Aber: Der Vermieter kann mit dem Geld ja nicht machen, was er will, spätestens im nächsten Jahr muss er dann ja darüber abrechnen, im Zweifelsfall bekommt Ihr dann Geld zurück. Ich halte es aber für durchaus legitim beim Vermieter zu fragen, wie sich die Nebenkostenerhöhung zusammensetzt; pi mal Daumen wäre eine schlechte Grundlage.