Darf Vermieter Grundbesitzabgaben auf Nebenkosten umlegen?

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Betriebskosten im Sinne von § 1 sind: 1. die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks,

hierzu gehört namentlich die Grundsteuer;

http://dejure.org/gesetze/BetrKV/2.html

Allerdings müßte er die Abgaben schon genau angeben. Denn nicht alles was ein Grundbesitzer an Abgaben zahlt ist auch auf die Mieter umlegbar. Wie z. B. Wasseranschlußgebühren oder Gebühren für den Ausbau von Straßen und Wegen.

Die Grundbesitzabgaben sind die Grundsteuer ist auch grundsätzlich umlagefähig. Das heißt grundsätzlich darf der Vermieter das. Da es keine genaue Aufstellung der Kosten gibt, würde das mal erfragen...

Falls du die Grundsteuer meinst: Ja, die darf er umlegen. Voraussetzung dafür ist aber, dass dies im Mietvertrag so vereinbart ist, wobei ein Hinweis auf die Betriebskostenverordnung genügt.

Grundsteuer zahlt der Mieter anteilig für seine gemietete Wohnung.

Kann er teilweise schon, z,B. die Grundsteuer. Lass es dir genau aufschlüsseln. Du hast ein recht darauf.