Wer übernimmt die Kosten für den Einbau von Zwischenzählern?

3 Antworten

Also, grundsätzlich ist eine Abrechnung nur dann ordnungsgemäß, wenn alle Kosten und Lasten des Grundstücks, auch die nicht umlagefähigen, in eine Abrechnung eingestellt werden, so jedenfalls der BGH und aktuell auch die Gerichte hier vor Ort. Eine Verteilung solcher Kosten per Betriebskostenabrechnung ist für Wohnraummietverträge ein inhaltlicher Fehler und sollte gerügt werden. Eine etwaige Nachforderung ist bis zur Berichtigung nicht fällig, so auch der BGH und die Gerichte hier vor Ort.

Die Zähleranschaffung ist Sache des Vermieters ....


Die Kosten der erstmaligen Anschaffung der Wasserzähler gehören aber nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten ( § 2 Nr. 2 BetriebskostenVO 2004) . Nur die Kosten der Prüfung, Eichung oder Wartungskosten sind Betriebskosten.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/w1/wasserzaehler.htm

Hier wird von Zwischenzählern für den Elektroenergieverbrauch gesprochen!!

@Gerhart

das kommt aufs selbe hinaus !!

@frodobeutlin100

Es geht um Zwischenzaehler für Strom, Heizung und Wasser.

Die Kosten trägt der, der die Dienstleistung in Auftrag gegeben hat. Also der Vermieter.