Nebenkosten erhöhen für weitere Person

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Auf keinen Fall einen neuen Mietvertrag akzeptieren.

Was der Erhöhung der Nebenkosten anbelangt, bitte zunächst in den vorliegenden Mietvertrag schauen, was dort vereinbart wurde bzgl. Kostenumlegung.

Dort findet ihr die Informationen, z.B. Abfallentsorgung und den Verteilerschlüssel, nach Personen oder Wohneinheiten oder evtl. auch nach Wohnfläche.

Für jede einzelne Position sollte es dort aufgeführt sein.

Lasst euch auch keinen Fall auf etwas anders ein und auch nicht auf neue Positionen die bisher nicht im Mietvertrag aufgeführt waren.

Ihr Erhöhung könnt ihr dann zunächst selber ausrechnen, wenn ihr die Umlagefähigen Positionen die nach Anzahl Personen verteilt werden durch 4 (eure bisherige Personenzahl9 teilt und x 5 (künftige Personenzahl) nimmt, habt ihr das Ergebnis

helmutgerke  02.07.2011, 17:09

Danke Carlita04 für den "Stern"

und lasst euch nicht über den Tisch ziehen

Bitte auf keinen Fall einen neuen Mietvertrag unterschreiben, sofern der VM keinen Eigenbedarf geltend machen kann habt Ihr bis zu 3 jahren Kündigungsschutz seitens des VM.

Einer NK.-Erhöhung muss eine Begründung beiliegen und der Einzug eines Freundes berechtig zu einer Nk.-Erhöhung aber nur auf die personenbezogenen Abrechnungspositionen. Dazu ist ohne die letzte NK.-Abrechnung zu kennen im Detail nicht zu sagen.

Was Wohnungs-Mietsachen-Mängel betrifft ist hier zu wenig gefragt.

anitari  02.07.2011, 18:09

sofern der VM keinen Eigenbedarf geltend machen kann habt Ihr bis zu 3 jahren Kündigungsschutz seitens des VM.

Dieser Kündigungsschutz bzw. diese Kündigungssperrfrist (auch für Eigenbedarf) gilt nur für Wohnungen die vor dem Verkauf in ETWs umgewandelt wurden.

Was bei Zwangsversteigerung wohl nicht der Fall sein kann.

Nur nebenbei, diese Kündigungssperrfrist beträgt mindestens 3 Jahre. In manchen Bundesländern bis 10 Jahre.

er wird sie um ca 50€ anheben, jetzt so rein rechnerisch

er darf sie um so viel anheben, wie er meint, dass ihr verbraucht, ist es zu wenig, müsst ihr nachzahlen, ist es zu viel, bekommt ihr was wieder...

es gibt da keinen rahmen, in dem das sein muss, er könnte auch 10000€ mehr nebenkosten nehmen, sollte das aber dann begründen können

der zustand spielt überhaupt keine rolle dafür

jockl  02.07.2011, 16:37

Der VM darf vorrangig nur oersonenbezogene NK erhöhen, alle anderen werden verbrauchtsabhängig abgerechnet.

Goldfasan  02.07.2011, 16:45
@jockl

und die vorauszahlung darauf erhöhe ich nach zu erwartendem verbrauch....

Natuerlich erhoehen sich zumindest die verbrauchsabhaengigen Betriebskosten beim Zuzug einer weiteren Person. Entsprechend kann dann auch der Vorauszahlungsbetrag angepasst werden. Ein neuer Mietvertrag ist hierfuer aber nicht erforderlich. Das geht ueber ne stinknormale Aenderung der Vorauszahlungsbetraege. Da musst du nix unterschreiben, das geht auch so (ausser dein aktueller Vertrag laesst dies nicht zu, dann wird's eben bei der Jahresabrechnung entsprechend teurer).

Einen neuen Vertrag solltest du also nur unterschreiben, wenn der fuer dich guenstiger ist als der alte. Das duerfte aber ziemlich unwahrscheinlich sein.

Such dir eine neue Wohnung.das ist ja nicht zum Aushalten