Kann Vermieter Strompreise erhöhen?

16 Antworten

Ist in der Pauschale Dein privater Strom oder der Allgemeinstrom (z. B. für die Treppenhausbeleuchtung) enthalten?

Ist aber eigentlich egal.

Auch wenn eine Pauschale vereinbart wurde kann der Vermieter diese erhöhen. Allerdings nicht auf Grundlage einer jährlichen Betriebskostenaberechnung, diese ist in dem Fall nicht vorgeschrieben.


BGB § 560 Veränderungen von Betriebskosten

(1) Bei einer Betriebskostenpauschale ist der Vermieter berechtigt, Erhöhungen der Betriebskosten durch Erklärung in Textform anteilig auf den Mieter umzulegen, soweit dies im Mietvertrag vereinbart ist. Die Erklärung ist nur wirksam, wenn in ihr der Grund für die Umlage bezeichnet und erläutert wird.

(2) Der Mieter schuldet den auf ihn entfallenden Teil der Umlage mit Beginn des auf die Erklärung folgenden übernächsten Monats. Soweit die Erklärung darauf beruht, dass sich die Betriebskosten rückwirkend erhöht haben, wirkt sie auf den Zeitpunkt der Erhöhung der Betriebskosten, höchstens jedoch auf den Beginn des der Erklärung vorausgehenden Kalenderjahres zurück, sofern der Vermieter die Erklärung innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis von der Erhöhung abgibt.

http://dejure.org/gesetze/BGB/560.html


Dürfte mein Vermieter in Zukunft trotzdem diesen Pauschalbetrag erhöhen?

Ja

Wenn ja, muss er dies erst mit einer Frist ankündigen, sodass ich immernoch planen kann in eine andere Wohnung zu ziehen?

Mindestens 2 Monate + 1 Tag.

Frag den Vermieter, warum Strom schon in den Nebenkosten ist, ob es da keine getrennten Zähler in den Wohnungen gibt und Du das lieber selbst mit der Stromfirma abrechnen würdest. Und frag ihn auch genau, wie er das anrechnet, wenn zuvor genanntes nicht geht. Sag ihm ruhig deine Befürchtungen, dass Du Angst hast irgendwie benachteiligt zu werden, keine genaue Übersicht über Deine Verbrauch bekommst und so gar nicht prüfen kannst, ob Du sparsamer sein solltest.

In einem "normalen" Mietverhältnis - über eine Wohnung - ist zwar die Vereinbarung einer Bruttomiete möglich und zulässig, Heizkosten müssen aber (in einem Mehrfamilienhaus) gemäß Heizkostenverordnung nach Verbrauch abgerechnet werden (das nicht wenn ein ganzes Haus, ein Zimmer oder eine Wohnung im Zweifamienhaus gemietet sind). Da hier offensichtlich eine monatliche Pauschale vereinbart ist, gilt, dass für die kalten Betriebskosten ein Festbetrag vereinbart wurde. Diese Pauschale darf nur erhöht werden bzw. muss nur dann evtl. gesenkt werden, wenn das so optional im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Wenn nicht, bleibt für die Dauer des Mietverhältnisses diese Pauschale unverändert. Für Heizkosten gilt, dass diese gemäß Heizkostenverordnung nach Verbrauch abgerechnet werden müssen. Wenn sie in die Pauschale einberechnet wurden, muss diese entsprechend geändert (reduziert) werden. Ist die Möglichkeit der Anpassung der Pauschale nachweislich vereinbart, geht das für die Zukunft ab Übernächstem Monat nach der Zustellung einer Erklärung des Vermieters in Textform in welcher er den Grund der Erhöhung mitteilt sowie eine Gegenüberstellung der ursprünglichen Kosten mit den nun gestiegenen erhöhten Kosten.

Mit den Kriterien und gesetzlichen Vorschriften einer allgemeinen Mieterhöhung hat das alles nichts zu tun.

auch wenn du ne pauschale bezahlst hat er bedarfsgerecht abzurechnen. wenn du mehr kw verbrauchst oder strom teurer wird bekommst du ne rechnung und die pauschale wird angehoben. verbrauchst du weniger bekommst du natürlich geld zurück

finde es nur merkwürdig das er das in der miete mit rein nimmt .. sage das du einen anderen anbieter hast der günstiger ist

meinte kwh und nicht kw

Bei einer Pauschale für Betriebskosten gibt es keine Abrechnung. Ergo auch keine evtl. Rückzahlung.

finde es nur merkwürdig das er das in der miete mit rein nimmt

So merkwürdig ist das nun auch nicht. Wenn es z. B. ein altes Haus ist und es nur einen Stromzähler gibt, ist es durchaus rechtens den Stromverbrauch in die BK rein zu nehmen.

Dürfte mein Vermieter in Zukunft trotzdem diesen Pauschalbetrag erhöhen?

Ja, da hier offensichtlich im Mietvertrag die Betriebskosten als Nebenentgelt gemäß § 560 (1) BGB in Form einer Pauschale gesondert ausgewiesen sind.

Somit handelt es sich bei genauer Betrachtung nicht um eine Mieterhöhung, sondern um eine Erhöhung der seinerzeit vereinbarten Betriebskosten-Pauschale ("Nebenkosten).

Wenn ja, muss er dies erst mit einer Frist ankündigen

Gem. § 560 (1) BGB genügt ein schriftliches, stichpunktartige begründetes Erhöhungsverlangen bereits eingetretener Mehrkosten, die ab dem übernächsten Monat fällig wären (§ 560 (4) BGB).

sodass ich immernoch planen kann in eine andere Wohnung zu ziehen?

Durch die gestzliche Kündigungsfrist von drei Monaten würden dennoch einen Monat erhöhte NK-Pauschalzahlung bedeuten. Un das andere VM diese Kosten nicht fordern, wäre doch recht unwahrscheinlich :-)

G imager761