Mein Vermieter will eine Nebenkosten Nachzahlung aber ich habe doch bei der Stadtwerke einen Vertrag und nicht bei ihm. Ist das richtig das er Geld verlangt?

11 Antworten

Entscheidend ist, ob in Deinem Mietvertrag monatliche Nebenkostenvorauszahlungen vereinbart sind, oder nicht?!

Entweder sind die einzelnen Posten im Mietvertrag aufgeführt, oder es wird auf § 2 BetrKV hingewiesen.

Dann kann der Vermieter sämtliche anfallende Nebenkosten auf den Mieter umlegen.

Ich habe bei der Stadtwerke einen Strom und Gas Vertrag und nicht bei meinem Vermieter.

In der Regel ist Strom für die Wohnung nicht in den Nebenkosten gem. § 2 BetrKV enthalten, sondern nur der Allgemeinstrom z.B. für die Zentralheizung, Treppenhausbeleuchtung usw. 

Weiter sind nicht sämtliche Nebenkosten verbrauchsabhängig, wie z.B. Strom, Gas oder Wasser (für welche Du Verträge mit den Stadtwerken) hast, sondern es gibt auch verbrauchsunabhänge Nebenkosten wie z.B. Müll, Schornsteinfeger, Gebäudeversicherung, Grundsteuer, Gartenpflegekosten, Hausmeisterkosten, usw. usf.

Hier ein Überblick:

http://www.nebenkostenabrechnung.com/betriebskostenverordnung/

Falls also mietvertraglich eine Vereinbarung besteht, daß die übrigen verbrauchsunabhängigen Nebenkosten auch von Dir bezahlt werden müssen, wirst Du um die Zahlung der Nachforderung und der Erhöhung der monatlichen Vorauszahlungen nicht herumkommen.

Wenn Vorauszahlungen für Betriebskosten vereinbart sind (es reicht lt. Urteil des BGH vom 10.2.16, dass im MV steht, dass der Mieter Betriebskosten zahlt, mehr nicht, keine Benennung, kein Verweis auf die Rechtsgrundlage), ist der Vermieter verpflicht, jährlich über deine Vorauszahlungen abzurechnen, natürlich nur die, die tatsächlich angefallen und nachweisbar sind. Was Betriebskosten sind, kannst du nachlesen in der Betriebskostenverodnung.

Ergibt sich aus der form- und inhaltlich korrekten Abrechnung die auch fristgerecht zugestellt sein muss, eine Nachzahlung, sind beide Vertragsseiten berechtigt die Vorauszahlungen für die Zkunft mit Wirkung ab übernächstem Monat nach Zustellung anzupassen. Das wären dann monatlich 1/12 des Nachzahlungsbetrages um die sich die Vorauszahlung erhöht. Auf Vorrat ist eine Erhöhung unzulässig.

Schau in deinen Mietvertrag rein, ob dort die Abrechnung von Nebenkosten vereinbart ist oder nicht! Wenn ja, darf der Vermieter die durch den Betrieb anfallenden Kosten auch abrechnen. Wenn Strom und Gas über die Stadtwerke gehen, wird das sicher nicht in der Abrechnung des Vermieters auftauchen. Aber schau mal in die Betriebskostenverordnung rein, was alles umlagefähig ist! Grundsteuer, Gebäude- und Haftpflichtversicherung, Wasser, Abwasser (Kanal), evtl. Fernsehkabel, Hausmeister... da kann ganz schön was zusammen kommen. Was der Vermieter im einzelnen abrechnet, sollte übrigens auch in der Abrechnung genau drin stehen.

Nebenkosten bestehen aber nicht nur aus Strom und Gas....dafür hast Du bestimmt eigene Zähler und kannst Dir Deine Anbieter selbst aussuchen. Schau in Deinen Mietvertrag, dort müssten Nebenkosten aufgeführt/deklariert sein!

das sind ja nicht alle Nebenkosten die anfallen! Dein Vermieter zahlt ja noch Gebäudeversicherung, Grundsteuer, Abwasser und auch die Pflege des Grundstücks.