um wieviel darf der vermieter die nebenkosten erhöhen?

5 Antworten

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Guten Morgen, Viktor, leider finde ich in den Antworte viele falsche Ratschläge. Möchte nicht im Einzelnen drauf eingehen, schade um die Zeit. Nun meine Antwort: Es ist so, dass der Zuzug deiner Freundin zustimmungspflichtig ist. Der Vermieter könnte dir ansonsten kündigen (unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte). Die Zustimmung ist aber reine Formsache, sie darf ohne triftigen Grund nicht verweigert werden. Die Wohnung ist groß genug, Überbelegung fiele als Ablehnungsgrund von vorn herein weg. Also schriftlich um Zustimmung bitten, mit Angabe des Namens deiner Freundin. In den Mietvertrag muss sie nicht nachgetragen werden, ist auch nicht ratsam. Eine Erhöhung der Betriebskosten ist nur für solche, die nach Personen umgelegt werden, zulässig. Für alle anderen bleibt es wie es ist. Wenn kein Umlageschlüssel im MV festgeschrieben ist, gilt immer die Wohnfläche, bis auf solche, wo eine Verbrauchsmessung (z B. . Wasserzähler) möglich ist, dann müssen aber alle Wohnungen einen WZ haben. Heizkosten müssen in Mehrfamilienhäusern immer nach Verbrauch abgerechnet werden, bis auf einen zu vereinbarenden Anteil nach Wohnfläche (Grundkosten > 30 bis 50 %). Bei deinem Stromversorger musst du nicht mehr zahlen. Wenn sich ein höherer Verbrauch tatsächlich herausstellen sollte, zeigt sich das in der nächsten Abrechnung und dann wird deine Abschlagsrate entsprechend erhöht. Bei Wasser mit Verbrauchsabrechnung ist es genau so. Von den Versorgern werden immer jährlich die Raten angepasst. So ist es bei deinen BK-Zahlungen auch. Also: Genieße das künftige Zusammensein mit deiner Freundin und lass dich nicht beirren. Wenn du meinen Hinweisen folgst, bist du auf der Siegerseite

vielen dank!!!!!

habe im MV nachgesehen und da sind die nebenkosten auf 150 euro festgelgt ohne zusatz von zb anzal der nutzer! habe auch ein eigenen war und kalt wasserzähler! laut der hausverwaltung sind die kosten wie müll ein qm bezogener preis! auf das hat der vermieter kein einfluss! und wenn meine freundin einzieht und wir mehr wasser und heizung verbrauchen würden wären es meine kosten! der vermieter weis bescheid über den einzug mach es aber auf jedenfall noch schriftlich! aber er meinte dass wir eine änderung im MV machen müssen und die nebenkosten erhöhen! die hausverwaltung meinte es ist sein gutes recht in diesem fall mehr nebenkosten zu verlangen weil er dan so zu sagen auf der sicheren seite wäre ! und die meinten dass er in der regel nicht mehr verlangen darf als 20 euro! weil wenn wir mehr verbrauchen würden wäre es meine nach zahlung! stimmt das?

@viktor85

Hallo viktor, nach Lesen deines Kommentars vermute ich fast, dass im MV die BK-Arten nicht detailliert aufgelistet sind. Da müsste jeweils auch stehen, nach welchem Schlüssel diese umgelegt werden. Andererseits könnte möglicherweise eine Pauschale vereinbart sein. Dafür gäbe es keinen Schlüssel und dürfte auch nur angepasst werden, wenn das so vereinbart wurde. Bis auf Heizkosten, da ist der jeweilige Prozentsatz für Grundkosten und Verbrauchskosten anzugeben. Werden diese nicht nach Verbrauch abgerechnet, sind die Kosten um 15 % zu kürzen. Beim Wasser ist für mich unklar, ob der Verbrauch zugrunde gelegt wird oder ein anderer Schlüssel (Wohnfläche, Personen). Das hast du noch nicht gucken lassen. Schreib doch mal, was nun konkret im MV zu allem steht. Sollten sämtliche Wohnungen mit Zählern ausgestattet sein, kannst du vom Vermieter fordern, dass nach Verbrauch abgerechnet wird. Das gälte dann für alle Mieter im Haus bzw. in der WE. Der Vermieter darf hier eine Änderung vornehmen, er muss das in Form einer Erklärung allen Mietern schriftlich mitteilen. Ansonsten bliebe es bei der Umlasge nach Wohnfläche bzw. Personen, je nach Vereinbarung. Der MV braucht nicht geändert zu werden, es genügt ein Nachtrag. Mit der "Sicheren Seite" - das ist Unsinn, und 20 EURO? solche Regel gibt es nicht.

@albatros

Hallo. Ja da haben sie recht die sind nicht detailiert aufgelistet.beim punkt BK steht drin " Die Betriebskosten werden anteilig ihrer tatsächlich anfallenden Höhe umgelegt. Der Mieter ist verpflichtet, auf die Betriebskosten monatliche Vorauszahlungen in Höhe von 150 euro pro Monat zu entrichten. Die Betriebskosten werden-sofern nicht die Umlegung nach unterschiedlichem Verbrauch oder Verursachung erfolgt-nach" dan kommen ein paar kästchen die der vermieter nicht angekreuzt hat wie z.B. der anzahl der Wohnfläche, der zahl der nutzer, der unterschiedlichen nutzung verteilt. und weiter unten bei dem dazu gehörigen text steht drin " Sind Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart worden, so kann jede Vertragspartei nach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen " Und dar er mir die kaltmiete erhöhen? und was kann ich machen wenn er die zuzugsgenehmigung für meine freundin ablehnt?

@viktor85

Wenn es auch keine Anlage zum Mietvertrag gibt, in welcher entweder die BK-Arten aufgelistet sind oder zumindest auf § 2 der Betriebskostenverordnung hingewiesen wird, bräuchtest du überhaupt keine Betriebskosten bezahlen, da die Übertragung nicht rechtswirksam vereinbart wurde. „Alle Betriebskosten“ recht nicht aus.Das ändert auch nicht, dass 150 EURO insgesamt vereinbart wurde. Man könnte das so auslegen, dass eine Pauschale vereinbart wurde, die allerdings angepasst werden könnte. Dem entgegen steht, dass verbrauchsabhängige BK nach Verbrauch abzurechnen sind. Andererseits steht dem wieder entgegen, dass keine Auswahl des jeweiligen Schlüssels (Kästchen nicht angekreuzt) erfolgte. Demnach gälte für alle BK der gesetzliche Wohnflächenschlüssel. Heizkosten müssen lt. Heizkostenverordung nach Verbrauch mit einem festgeschriebenen Anteil nach Wohnfläche) abgerechnet werden. Ich empfehle dir dringend,nun unbedingt einen Mieterverein heranzuziehen. Ich sehe hier primär, dass du überhaupt keine BK zu zahlen bräuchtest. Um das durchzusetzen, bedarf es rechtlichen Beistands. Wenn der Vermieter rumzickt wegen deiner Freundin, müsstest du klagen, warte aber erst mal ab, ob er es tatsächlich drauf ankommen lässt.

@albatros

Hallo. Ich hab heute mit dem Vermieter telefoniert und mit ihm über die nebenkosten gesprochen. er kann jetzt nichts von mir verlangen sondern wie laut vertrag erst nach Verbrauchsabrechnung wenn wir zu viel verbraucht haben. nun hab folgendes problem wohnen noch nicht lange in de wohnung und als ich sie mir damals angeschut hab war meine freundin dabei und vermieter war mit frau da meine freundin und seine frau hatten sich kurz in den haaren weil der vermieter damals bei der kaution nicht alle schlüssen hergeben wollte ( vermute sogar dass er noch welche hat) und auf die zuzugsgenehmigung haben jetzt beide negative reagiet. angeblich kann seine frau meine freundin nicht ausstehen. und jetzt wirft er mir vor dass es von anfang an geplant war das meine freundin auch einzieht! hab jetzt so ne vermutung dass die jetzt alles durchgehen werden um zu verhindern das meine freundin einzieht!

@viktor85

hallo nun noch ein problem! habe mit ihm gesprochen er war dagegen dass sie einzieht habe ihm gesagt dass ich das schriftlich brauch damit ich klage erheben kann und dass das gprüft wird! er ist erstmal erschrocken ! dan stimmte er zu um problem zu vermeiden! nun komme heute heim und dan kommt ein brief per post wo drin steht erstmal sehr viel kritik drin dass ich doch den mietvertrag nur für mich gemacht hab und meine freundin darm mit rein aber der vermieter hat eine frist von 6 mon gegeben dan soll sie raus sein! darf er das etwa????

@viktor85

Ich zitiere § 553 BGB (1): „Entsteht für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrages ein berechtigtes Interesse, einen Teil des Wohnraumes einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, so kann er vom Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen.“ Der Vermieter wird dir nicht nachweisen können (und du bestreitest es ausdrücklich!), dass von vornherein bereits vor Abschluss des MV diese Absicht bestand. Bestehe also auf Zustimmung, eine Befristung dürfte meines Erachtens unwirksam sein, auf keinen Fall darfst du so was unterschreiben, dann wäre es so vereinbart.

Es wird in der Regel eine Vorauszahlung berechnet, die sich am realen Verbrauch orientiert. Man bekommt also Geld zurück, wenn man weniger verbraucht, oder muß nachzahlen, wenn man darüber liegt. So gesehen ist es keine Nebenkostenerhöhung. Wenn die Vorauszahlung zu niedrig angesetzt wird, muß hinterher um so mehr nachgezahlt werden. Ein Stück weit kann man den Verbrauch und damit die Kosten selbst regulieren.

das hat mir die nette dame am tel auch gesagt ! nur der vermietet hat das gute recht mehr zu verlangen weil er ja das so zu sagen vorrauszahlen muss! jetzt is nur die frage wieviel mehr darf er verlangen!?

@viktor85

also wäre es sinnvoll bei der hausverwaltung nach zu fragen was so 2 personen verbrauchen und sich danach zu richten!?

@viktor85

Das scheint mir eine vernünftige Idee zu sein.

@EStrano

weil hab so ein dummes gefühl dass der mehr haben will für die eigene tasche! krieg ja die abrechnung am ende des jahres! dachte es gibt ca angaben wen noch einer einzieht!

@viktor85

wenn du die abrechnung bekommst, müßten alle deine verbräuche dort detailliert aufgelistet werden, so daß eigentlich alles für dich nachvollziehbar sein sollte. Was ca Angaben angeht, die gibt es für die einzelnen Verbräuche, eine Person in Deutschland verbraucht so etwa 125 Liter pro Tag, der Stromverbrauch dürfte so bei 1800kwh pro Jahr für eine Person liegen. An den Heizkosten sollte sich ja nicht viel ändern, wenn eine Person dazukommt. Wenn du ein bißchen googelst kannst du sicher noch genauere Angaben finden.

@EStrano

Wichtig wäre noch zu wissen, wie Warmwasser aufbereitet wird, ob durch Strom mittels eines Durchlauferhitzers oder anders.

@EStrano

also soweit ich weis wird alles von den stadtwerke abgerechnet! strom lass ich dan für 2 anpassen. kann mich dan nur auf die abrechnung verlasen wen da alles detailiert drin steht was ich eingezahlt und verbraucht hab!

@viktor85

Normalerweise solltest du dich auf die Abrechnung verlassen können. Ein Faktor zur Voreinschätzung wäre dann noch die Warmwasserbereitung. Je nachdem, wie das Wasser erhitzt wird, schlagen die Kosten entweder bei der Stromrechnung oder bei den Heizkosten zu Buche. Das sollte noch bedacht werden.

@EStrano

das sehe ich ja dan in der abrechnung und ansonsten setzt ich mich mal mit dem vermieter oder hausverwaltung in verbindung!!! danke für die infos !!!

alle verbräuche welche über personen abgerechnet werden, sind vom zuzug der freundin betroffen und können angepasst werden. gegenseitiges einverständnis. ist aber zu empfehlen wegen sonstiger nachzahlungen. heizung und wasser werden nach verbrauch berechnet und sind somit nicht betroffen.

Guten Morgen.. Also, ist zwar kein Richtwert, aber unser Vermieter meinte bei unserem Einzug das er für Heizung und Wasser mit 30 € pro Person rechnen würde und das dann da eben noch Müllabfuhr, Versicherungen uws. mitgerechnet werden.. Aber ist ja nicht schlimm wenn dein Vermieter etwas mehr verlangt, zu viel gezahlte Nebenkosten kann er ja nicht behalten, entweder zahlt er dir das Geld dann zurück oder verrechnet es mit den Nebenkosten für Jahr darauf..

musst dem vermieter ja nichts verraten..

leider doch laut gesetz schon!

@viktor85

wenn du echt viktor heisst interessierst du dich doch eh nicht für gesetze.. sorry, kleiner scherz auf deine kosten :) sagt es einfach nicht weiter, falls euch nicht gerade jemand verpetzt merkt das niemand der es nicht wissen sollte

@biguns

tja leider mussen sich auch die an die spielregeln halten die viktor heißen! musste fragen weil ich nicht wuste ob sich dan meine freundin in den vertrag auch eintragen muss!

@viktor85

Nein, die Freundin muss nicht in den Mietvertrag aufgenommen werden; ist auch nicht zu befürworten, da bei Beendigung des Mietverhältnisses dann auch beide kündigen müssen. Eine Nebenkostenanpassung ist bei einer 2. Person in der Wohnung auf jeden Fall gerechtfertigt.

@charles0308

genau dass wollte ich auch wissen! Danke!!!