Nebenkosten Abrechnung - Thermenwartung doppelt zahlen?

4 Antworten

So wie du hier Auszüge aus deinem ehemaligen Mietvertrag vorstellst, hättest du nie eine der Wartungen bezahlen müssen.

Das bedeutet, dass du der NK-Abrechnung in puncto Heizungswartung schriftlich und nachweisbar widersprichst und ein Guthaben aus der Abrechnung ohne Verzögerung einforderst bis zum 10.12.2014 durch Überweisung auf dein Konto. Sollte eine Nachzahlung ohne die Kosten der Heizungswartung gefordert werden, so leistest du diese entsprechend vermindert.

Ancla 
Fragesteller
 27.11.2014, 09:28

Wieso hätte ich nie zahlen müssen?

Gerhart  27.11.2014, 12:29
@Ancla

Die Nebenkostenaufstellung weist keine kostenpflichtige Wartung der Therme aus. Im Nachsatz unter Sonstiges hast du durch Unterschrift lediglich bestätigt, dass du eine "Jährliche Thermenwartung im Januar durch Firma XY." dulden musst. Da steht nichts davon, wer diese Wartung bezahlt, insbesondere du musst nichts bezahlen.

Die Änderunfg wurde nach deinem Auszug bekannt gegeben. Damit bist du nicht an den Kosten zu beteiligen. Im übrigen hast du im Januar eine ordnungsgemäße Wartung durchführen lassen. Damit wäre die nächste Wartung erst im Januar 2014 für dich fällig gewesen. Wenn der vermieter nun meint vorzeitig Warten zu lassen, dann ist das sein Privatvergnügen. Lege gegen die Nebenkostenabrechnung formal Widerspruch ein und zahle, falls du nachzahlen mußt, abzüglich 70€ unter Vorbehalt.

Des weiteren solltest du dich an die Verbraucherzentrale wenden. Dort kann deine Nebenkostenabrechnung genau geprüft werden. Eventuell sind ja noch weitere Fehler enthalten.

Ancla 
Fragesteller
 27.11.2014, 07:35

Nein ich muss nichts nachzahlen, bekommen Geld zurück, aber halt somit ca 70€ weniger. Ich werde die Vermieterin dann wohl einmal anrufen, denn eigentlich fühle ich mich ja auch im Recht, aber ich wollte halt erstmal erfragen ob ich da überhaupt Chancen habe, oder ob ein Vermieter solch eine Änderung doch einfach festlegen darf.

Grds. ist Thermenwartung gem. § 2 Nr. 4d BetrKV umlagefähige Betriebskostenart. Sofern demnach vereinbart, spielt es keine Rolle, ob der VM nunmehr diese Aufträge selbst zeitgleicht terminiert und als BK-Art berechnet oder, wie vertraglich vereinbart, die Pflicht der Wartung und Rechnungstragung dem Mieter direkt auferlegt.

Maßgeblich wäre vielmehr, ob die selbst bezahlte Wartung im Januar 2013 für die zurückliegende Heizperiode 2012 oder die des laufenden Jahres 2013 geschuldet war.

Im ersten Fall schuldest du eben spätere Zentralwartung zu 7/12, im zweiteren mit während des Mietvertrages erfolgter Umstellung wären dir 5/12 deiner Aufwendungen zurückzuerstatten, die insofern anteilig ja dem Nachmieter berechnet würden.

G imager761

Ancla 
Fragesteller
 27.11.2014, 09:28

Leider steht auf der Rechnung nicht, ob die Wartung rückwirkend ist oder für 2013. Dies steht nirgends.

Ich bin im August 2009 eingezogen und habe seitdem immer im Januar die Wartung machen lassen. Und habe auch die erste Wartung voll bezahlt.

ich soll also 7 Anteile der Rechnung zahlen

Sieben Anteile von wieviel? Anteilsmäßig kann dir das durchaus noch in Rechnung gestellt werden, da du ja noch bis Ende Juli drin gewohnt hast. 7/12 sind daher durchaus möglich.

und auch in meinem Mietvertrag nicht steht, dass hierfür die Nebenkostenzahlungen genutzt werden.

Es ist aber geregelt, dass der Mieter die Wartung zahlt. Ob das mit den Nebenkosten verrechnet oder extra gezahlt wird, macht ja wohl keinen Unterschied.

Ancla 
Fragesteller
 27.11.2014, 08:05

Aber im Mietvertrag gibt es ja einen extra Absatz: Nebenkosten Dort steht drin was mit meinen Nebenkosten abgedeckt wird..sprich Schornstenfeiger, Fußwegreinigung usw. Dort ist die Thermenwartung nicht aufgelistet. Sondern unter sontiges als handgeschriebener Vermerk: Jährliche Thermenwartung im Januar durch Firma XY.

Und die ist ja wie gesagt im Januar erfolgt und von mir bezahlt wurden…also hätte der Vermieter sonst rein theoretisch 5 Wartungen machen lassen können, die ich alle zahlen soll?