Mietskündigung in einer WG, muss man während der Kündigungsfrist weiter Nebenkosten zahlen?

6 Antworten

An der Miete muss er sich wegen der 3 Monatigen Kündigungsfrist natürlich weiterhin beteiligen. Aber was ist wegen den Nebenkosten? Im Normalfall müssten die doch auch weiterhin von ihm mit getragen werden oder liege ich da falsch?

Bis zum Ende des Vertrages ist die komplette Miete zu zahlen.

Ist es ein gemeinsamer Mietvertrag so muss gemeinsam gekündigt werden oder alle Mieter und Vermieter machen einen Aufhebungsvertrag.

Im Normalfall müssten die doch auch weiterhin von ihm mit getragen werden oder liege ich da falsch?

Völlig richtig. Die verbrauchsunabhängigen entstehen euch ja auch weiterhin, die verbrauchsabhängigen ihm eben vermindert.

Aber er schuldet die vertragliche Gesamtmiete bis zum letzten Tag seines Mietverhältnisses ob er das Zimmer nutzt oder nicht - während seines Urlaubs oder Krankenhausaufenthaltes wäre diese Nebenkostenmittragungspflicht  ja nicht anders :-)

G imager761

Ein Mitbewohner einer Mieterpartei kann nicht rechtskräftig allein den Mietvertrag der Mieterpartrei kündigen oder meinen, dass er allein dadurch aus der Mieterpartei ausscheiden kann, wenn er allein für sich kündigt. Du solltest hier schreiben, wie das Vertragsverhältnis konstruiert war. Sollte der "Mitbewohner" als Untermieter gekündigt haben und hat die Kündigungsfrist eingehalten, dann ist er aus den Betriebskosten raus genau so wie aus der Mietzahlung. Sollte das nicht zutreffen, dann befürchte ich, dass die Kündigung eures Mitbewohners unwirksam bleibt, er weiterhin gesamtschuldnerisch wie jeder andere der Mieterpartei haftet und damit auch zur Mietzahlung insgesamt verpflichtet bleibt.

Du liegst völlig richtig. Bis zum letzten Tag des Mietverhältnisses sind Miete und Nebenkosten in voller Höhe zu zahlen. Egal ob der Mieter die Mietsache so lange nutzt oder nicht.

Sind monatliche Vorauszahlungen für Nebenkosten vereinbart macht sich der geringere Verbrauch ja bei der nächsten/letzten Abrechnung bemerkbar.

Nicht nur Nebenkosten, sondern die Gesamtmiete ist weiterhin fällig und zahlbar!