Müssen Nebenkosten explizit ausgewiesen werden?

4 Antworten

Dein Vermieter kann noch weitere Kosten auf dich umlegen wie z.b. Gebäudeversicherung, Schornsteinfeger , Grundsteuer etc. Möglicherweise verrechnet er das mit den Heizkissen und du müsstest die Differenz dann nach Erhalt deiner Nebenkostenabrechnung zahlen..

Das weiß ich. Aber muss ich die auch zahlen wenn sie nicht explizit ausgewiesen sind im Mietvertrag; darum gehts.

@Boekel23

Lt meinem Bruder der dafür Sachverständiger ist ja. Es ist völlig legitim die Dinge wie Schornsteinfeger etc am Jahresende als Nebenkosten dem Mieter zur Last zulegen unabhängig ob das explizit im MV steht oder nicht! Rechtlich hättest du keine Möglichkeit mit deiner Begründung das Geld "zu sparen"

Laut aktuellem BGH-Urteil muss nur erwähnt werden das Betriebskosten bzw. Nebenkostenvorauszahlungen zu leisten sind. Eine Aufstellung muss nicht im Mietvertrag stehen.

Somit musst Du Nebenksotenvorauszahlungen leisten.

Wenn tatsächlich nicht zumindest ausgeführt ist, dass der Mieter die Betriebskosten bezahlt (sie müssen nicht mehr lt. BGH aufgelistet sein) und lediglich vereinbart wurde, dass für Heizkosten Vorauszahlungen monatlich zu tätigen sind (in Übereinstimmung mit der Heizkostenverordnung) ist das korrekt, wenn du darüber hinaus keine Hausnebenkosten zahlst. Es ist hier davon auszugehen, dass diese in der Miete (Inclusivmiete) enthalten sind.

Wenn im Mietvertrag auf die vereinbarten Nebenkosten entsprechend auf Anlage 3 zu § 27 der Zweiten Berechnungsverordnung oder die Betriebskostenverordnung Bezug genommen wird, ja. Ansonsten können diese auch explizit aufgelistet werden.