Thermenwartung erneut bei Auszug bezahlen?

6 Antworten

Wartung der Heizungsanlage kann als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden. Wenn vertraglich vereinbart.

Bei zentralen Heizungsanlagen gehört das zu den Heizkosten und muß daher nicht explizit im Vertrag genannt sein.

Bei eigener Heizungsanlage (Therme) dagegen schon.

Es sei denn im Vertrag wurde auf § 2 der Betriebskostenverordnung verwiesen.

Also schau bitte mal in den Vertrag.

Die Wartung von Heizanlagen ist i. d. R. nur 1 x im Jahr nötig. Sollte ein 2. nötig sein sicher weil der Schornsteinfeger etwas zu bemängeln hatte. In dem Fall wäre die Umlage der 2. Wartung m. M. n. nicht rechtens.

Die Vermieterin möchte mir die zukünftige Wartung in Rechnung stellen!

Darf sie nicht. Nur die eine Wartung anteilig für deinen Nutzungszeitraum. Das aber nicht separat sondern in der Betriebskostenabrechnung, falls monatliche Vorauszahlungen vereinbart sind.

Fragwürdig ist auch, dass die Wartungsarbeiten von der Firmer der Vermieterin durchgeführt werden.

Dagegen ist im Prinzip nichts zu sagen. Fragwürdig wäre allerdings ein Wartungsvertrag. Aber nicht weil die Firma der VMn gehört, sondern weil dort oft Posten enthalten sind die nicht umlagefähig sind.Wie z. B. Reparatur- und Notdienstpauschalen.

Die Wartung eines Gasheizgerätes sollte einmal jährlich erfolgen. Fand sie im März statt, ist es normalerweise nicht nötig, sie jetzt bereits wiederholt durchzuführen. Natürlich darf die Vermieterin eine erneute Wartung durchführen lassen (ist ja ihr Eigentum!), aber nicht auf Deine Kosten. Es drängt sich der Verdacht auf, dass Du abkassiert werden sollst. Denn ist die Vermieterin auch Inhaberin der Wartungsfirma, ist es ein leichtes, den Nachweis zur Wartung zu Fälschen, ohne dass sie nochmals wirklich durchgeführt wird. Und Deinem Nachmieter womöglich ebenfalls als "Eingangswartung" in Rechnung gestellt wird. M.E. mußt Du das nicht bezahlen, solltest Dich aber über einen Anwalt oder den Mieterverein absichern. Evtl. steht hier "versuchter Betrug" seitens der Vermieterin im Raume!

Diese Forderung ist möglicherweise anteilig im Rahmen der Betriebskostenabrechnung fällig (nur wenn vereinbart). keinesfalls bei Auszug separat. Sollte also eine extra Rechnung kommen, weise diese als unberechtigt zurück.

Thermenwartung erneut bei Auszug bezahlen ???und zwar hätte ich eine Frage bezüglich der genannten Überschrift. Meine Mietverhältnis endete am 30.06.2014 und die Vermieterin stellt mir in naher Zukunft eine Thermenwartung in Rechnung,

Die Vermieterin hat keine Ahnung von Mietrecht.

Seit Anfang Juli ist die Wohnung bereits vermietet. Die Vermieterin möchte mir die zukünftige Wartung in Rechnung stellen!

Die muss sich an den Nachmieter halten.

Muss ich eine zweite Thermenwartung bezahlen, nur weil ich ausgezogen bin? Und darf sie diese Wartung vornehmen, obwohl ich bereits seit über drei Monaten nicht mehr in der Wohnung lebe ?

Nein müssen Sie nicht.

Die Wartung wird von meiner Mietsicherheit abgezogen, die noch einbehalten wird!

Mieterbund oder Anwalt einschalten.

MfG

Johnny

Normalerweise wird die Therme einmal jährlich gewartet. Die Rechnung dafür fließt bereits in die Nebenkostenabrechnung ein. Zusätzlich solltest du da nichts zahlen.

Lass dieses Ansinnen einmal vom Mieterbund prüfen