Nebengewerbe während des Bezugszeitraums von Elterngeld/Wohngeld?

2 Antworten

Guten Morgen, ich kann deine Frage zum Wohngeld beantworten. Vielleicht meldet sich ja noch jemand bezüglich des Elterngeldes.

Bei der Ermittlung deines Jahreseinkommens wird der Gewinn berücksichtigt. Da du das Fotografieren erst jetzt gegen Bezahlung anbieten willst, wirst du noch keine Steuererklärung/ keinen Steuerbescheid haben, den du als Nachweis vorlegen kannst. Das heißt, du musst der Wohngeldbehörde eine Aufstellung deiner Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben einreichen. Solltest du bereits einen Steuerberater haben, "reicht" die aktuelle BWA.

Jegliches Erwerbseinkommen wird auf das Elterngeld angerechnet. Bei einem Verlust bekommst du aber nicht mehr Elterngeld!