Nebengewerbe während des Bezugszeitraums von Elterngeld/Wohngeld?
Hallo zusammen,
leider erreiche ich bei den zuständigen Sachbearbeiter niemanden. Nun möchte ich diese Fragen aber gerne beantworte haben haben. Und zwar beziehe ich gerade Elterngeld und die Elternzeiz geht noch bis August 2019. nun haben wir gerade einen Wohngeldantrag eingereicht.
Seit in einiger Zeit habe ich nun das Fotogarfieren für mich entdeckt und die Nachfrage hier wird immer größer so das es für mich langsam nicht mehr reicht alles kostenlos zumachen.
Die Frage ist aber was mit dem Elterngeld und dem Wohngeld ist. Was wird mir dort berechnet der Gewinn oder der Umsatz? Und was ist wenn das Unternehmen im ersten Jahr eher Rote Zahlen schreibt als den dicken Gewinn, dass ist ja wahrscheinlich oft der Fall wenn man startet.
Ich hoffe hier findet sich jemand der WiRKLICH Ahnung hat den ich habe schon versucht im Internet fündig zu werden aber da steht es mal so und dann wieder so.
2 Antworten
Guten Morgen, ich kann deine Frage zum Wohngeld beantworten. Vielleicht meldet sich ja noch jemand bezüglich des Elterngeldes.
Bei der Ermittlung deines Jahreseinkommens wird der Gewinn berücksichtigt. Da du das Fotografieren erst jetzt gegen Bezahlung anbieten willst, wirst du noch keine Steuererklärung/ keinen Steuerbescheid haben, den du als Nachweis vorlegen kannst. Das heißt, du musst der Wohngeldbehörde eine Aufstellung deiner Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben einreichen. Solltest du bereits einen Steuerberater haben, "reicht" die aktuelle BWA.
Jegliches Erwerbseinkommen wird auf das Elterngeld angerechnet. Bei einem Verlust bekommst du aber nicht mehr Elterngeld!