Kein gewinn bzw sehr wenig?

3 Antworten

Gewerbe anmelden und wieder abmelden ist Gewerberecht und erfolgt beim Gewerbeamt. Das hat mit Steuern rein gar nichts zu tun !

Jeder Gewerbetreibende muss - egal, ob er das Gewerbe zum Haupt- oder Nebenerwerb ausübt - im folgenden Jahr eine Einkommensteuererklärung mit Anlage G und wenigstens einer Einnahme-Überschuss-Rechnung abgeben. Egal, ob man Gewinn oder Verlust gemacht hat. Die Gewinne aus dem Gewerbe werden mit den sonstigen Einkünften (z.B. Gehälter) zusammengezählt. Anhand der Gesamteinkünfte wird die Einkommensteuer festgesetzt.

Hat dein Gewerbe Gewinn erzielt, musst du mit einer Einkommensteuer-Nachzahlung rechnen. Wie viel das ist, hängt von der Höhe des Gewinns und der Höhe deiner anderen Einkünfte ab. 

Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Mehrwertsteuer. Das bedeutet, dass du - wenn dein Umsatz unter 17.500 € bleibt - von deinen Kunden keine MwSt erheben und ans Finanzamt abführen musst.

Bis zu 17.500 € Umsatz musst du im ersten keine Umsatzsteuer zahlen.

Einkommensteuer musst du zahlen, wenn dein zu versteuerndes Einkommen mehr als 8.652 € beträgt.

Und wenn ich im monat nur 200-300 euro gewinn erziele?

Als nebengewerbe betreibender hat man doch nix mit dem finanzamt zutun dachte ich. Auser einmal im jahr all deine rechnungen abzugeben kommt nix dachte ich ^^

@zenbonsakura

Da täuscht du dich gewaltig, muss ich leider so sagen ;)

Oke vielen dank :)

Steuern musst du trotzdem zahlen, nur eben keine USt. abführen.

Wieviel ist das ca?

Wenn ich mich entscheide ein gewerbe anzumelden und nach 1 monat nix verkauft habe , kann ichs dann wieder abmelden ohne das kosten auf mich zu kommen?

@zenbonsakura

Wieviel das genau ist kann dir dein Steuerberater sagen. Die Abmeldung des Gewerbes ist meist kostenlos.