ALG 1 abgelehnt wegen Nebengewerbe... Bitte um Hilfe :-(

6 Antworten

Ein Nebenverdienst wird angerechnet, soweit es 165 € übersteigt. Insofern ist die Entscheidung richtig. Ein Nebengwerbe darfst du nur ausüben, wenn es weniger als 15 Stunden pro Woche in Anspruch nimmt. Sonst stehst du dem allgemeinen Arbeitsmmarkt nicht zur Verfügung.

Da du im Januar mit mehr Zeit 1.100 Euro "gemacht" hast, wirst du ja in den kommenden Monaten noch mehr Zeit haben um noch mehr Geld zu "machen" und um dein Geschäft weiter auszubauen. Sei doch froh, dass du diesen Betrag hast, ich kenne Leute die mit viel weniger auskommen müssen.

Wird Alg1 vollständig abgelehnt, muss (auf Antrag hin) der Alg1-Antrag in einen Alg2-Antrag umgedeutet werden. Das heißt, hast du heute Alg1 beantragt, gilt heute auch als Tag der Alg2-Antragstellung mit entsprechender Rückwirkung zum 01.01.2012.

Ob du Anspruch auf Alg2 für Januar hast, vermag ich nicht zu beurteilen, da du ja Einkommen aus Selbständig keit hattest. Allerdings wird möglicherweise nach Absetzung aller zulässigen Beträge, einer Einkommensbereinigung und der Berücksichtigung von Freibeträgen nicht genug bleiben, um deinen Januar-Bedarf zu decken.

Spätestens ab Februar dürfte dann aber ein regulärer Alg2-Anspruch bestehen.

ALG I kannst du nicht bekommen für diesen Monat, morgen wieder zur Agentur und einen Antrag ab dem 01.02 2012 stellen, wenn du diesen Monat nicht mehr über die Runden kommst, kannst du ALG II im Job-Center beantragen.

Das heißt "im Januar dieses Jahres".

Baue Deine Nebentätigkeit weiter aus, dann brauchst Du nichts vom Arbeitsamt.

Pascal83 
Fragesteller
 25.01.2012, 18:49

ja, das würde ich machen... aber wie soll ich das tun, wenn ich nicht mal genug geld habe um nächsten monat was zu essen zu kaufen :-/