Nebengewerbe Sonntagsarbeit?

2 Antworten

Das Arbeitszeitgesetz gilt nur für Beschäftigte, nicht den Unternehmer selbst.

Je nach Tätigkeit musst Du nur auf die regionalen Ladenschlusszeiten, Feiertagsschutzregelungen und das Immisionsschutzgesetz achten.

  • Das Arbeitszeitschutzgesetz gilt nur für abhängig Beschäftigte.

Selbständige brauchen das nicht beachten; unter das Arbeitszeitschutzgesetz fällt also nur die Tätigkeit als Arbeitnehmer.