Kann mein Haupt-Arbeitgeber sehen, dass ich ein Nebengewerbe angemeldet habe?

7 Antworten

Hi,

du solltest lieber daran denken, dass so ein Verstoß gegen den Arbeitsvertrag die Kündigung bedeuten kann.

Es gibt viele Möglichkeiten wie das dein Chef erfahren kann!

Wie kann er das denn zB erfahren? Laut Datenschutz usw. darf er ja nicht in meinem Namen beim Finanzamt anrufen und diese Informationen erfragen oder?

Wie soll er das denn sehen können? Denk mal anden neuen Datenschutz da sieht ja nicht mal die rechte Hand was die linke gerade macht.

Wenn dann wäre das purer Zufall oder du verquatscht dich außerdem wer soll das verbieten

Eines ja das gibt es

Man darf keinen Zweitjob haben, der dem Hauptjob Konkurrenz macht. ist aber meist bei Jobs die gut bezahlt werden, ein Problem

Ein Beispiel

Junior ist bei einer Firma die Modelleisenbahnen herstellt. Sitzt da in der Entwicklung. Geht er jetzt nebenbei zu einer Firma die unterschiedlich große Modelle herstellt, ist das schon zweifelhaft und muss abgesprochen werden. In der Branche wäre es tödlich, man sieht ja laufend auf Messen. Und da wird sich unter den Firmen geduzt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Okay, ich habe überlegt ob es vielleicht auf meiner Lohnsteuerbescheinigung steht die es jedes Jahr gibt? Ich bin Grafik-Designerin und arbeite bei einem Sportlabel. Ich möchte ein Nebengewerbe ebenfalls als Grafikerin eröffnen, aber eher kleinere Unternehmen unterstützen mit Logos, Visitenkarten & Co.

Wäre ja eigentlich ok?

@jessica2408de

Lohnsteuer gehen nur an das Finanzamt; zu keinem anderen (Betrieb).

@jessica2408de

Aber Grafikerin und Grafikerin als Gewebe, Wo ist da ein Unterschied?  

Es geht darum was du machst! Aufträge schnappst du ja eventuell deinem 1 Arbeitgeber weg. und Eventuell reicht.

Ich bin knallhart (weil du es ja für gut hältst.) von "Mir"bekommst du die Kündigung. Und eine Anzeige sobald ich drüber stolpere und das ist wie dem Beispiel von Junior mehr als wahrscheinlich.

Ich schreib das so, um dich nicht ins sogenannte Messer laufen zu lassen. Sieh mal in deinen Arbeitsvertrag und selbst wenn nichts drin steht. Die Klauseln gibt es nur, weil es Klagen gegen solche Entlassungen oder vom Arbeitgeber wegen Untergrabung des Vertrauensverhältnisses gab.

weiß aber, dass mein Arbeitgeber dies nicht genehmigen würde.

Ein Arbeitgeber hat nicht das Recht Nebentätigkeiten zu untersagen, es sei denn

  1. Deine Arbeitsleistung leidet darunter, weil Ruhezeiten nicht eingehalten werden oder du ablenkt bist.
  2. Du trittst mit deinem Gewerbe in direkte Konkurrenz zum Arbeitgeber.

In jedem anderen Fall ist der Arbeitgeber zustimmungspflichtig.

Was steht denn (wörtlich!) in deinem Arbeitsvertrag zur Nebentätigkeit?

Dein Arbeitgeber kann dies nirgendwo einsehen. Nur für den Fall, dass das Nebengewerbe irgendwann mal Haupteinnahmequelle wird und die Krankenkasse deinen Status ändert auch hautpberuflich selbständig, würde er es mitkriegen.

Davon unberührt bleibt natürlich Hören-Sagen.

Solange es keine Konkurrenz zu Deinem Arbeitgeber ist und Deine Arbeitsleistung nicht darunter leidet, hat er keinen Grund Dir eine Nebentätigkeit zu verbieten.

Informieren - wie Du Deine Vertrag beschrieben hast - mußt / solltest Du ihn, um Schwierigkeiten die entstehen können, zu vermeiden.

Eine Kündigung, wie schon angedeutet kann es nur im Extremfall (Konkurrenz) geben, ansonsten wird er Dich auffordern diese Tätigkeit zu unterlassen. Danach ...

Wenn in dem Arbeitsvertrag steht, dass ein Nebengewerbe verboten ist - dann kann dies ein Kündigungsgrund sein.

Der Arbeitsgeber braucht dies nicht zu prüfen - aber wenn Du Pech hast, kann es sein dass Dich jemand beim Arbeitgeber meldet.

Deshalb ist es am Besten wenn Du Deinen Arbeitgeber vorher um Erlaubnis fragst - üblicherweise wird diese gegeben, wenn die Hauptarbeit nicht beeinträchtigt wird

Leider habe ich ohne vernünftige ein NEIN bekommen. Also es steht nicht in Konkurrenz o.ä...mein AG möchte eher, dass ich 24/7 für ihn erreichbar und verfügbar bin. Auch wenn man danach nicht bezahlt wird.

Wenn in dem Arbeitsvertrag steht, dass ein Nebengewerbe verboten ist - dann kann dies ein Kündigungsgrund sein.

Diese Klausel wäre unwirksam. Ein Arbeitgeber darf nicht pauschal Nebentätigkeiten verbieten.