Unterschrift falsch gesetzt - Vertrag ungültig?

3 Antworten

Das glaube ich nicht. Es ist nach der WILLENSBEKUNDUNG zu forschen, wie die Juristen sagen.

Durch die Unterschrift hat der Käufer seinen Willen zum Vertragsabschluss geäußert....sonst hätte er wohl kaum unterschrieben. Ein Gericht müsste folglich davon ausgehen dass der Käufer in dem Moment kaufen wollte und sich nur vertan hat...damit ist der Vertrag gültig.

Hallo Marvin,

da für fast alles was man kauft, nicht einmal ein schriftlicher Kaufvertrag erforderlich ist, ist dieser Vertrag sicher auch dann gültig, wenn die Unterschrift des Käufers im falschen Feld ist.

Das ist dann nur ein "Formfehler", der keinen Einfluss auf die "beidseitige Willenserklärung" hat.

Viele Grüße

Michael

Ja, ist er!

Ach, und das kannst du auch sauber begründen ?

@PunkExpert15

"Sauber"?

Ich kann es mir einfach nicht vorstellen, daß er gültig sein soll, aber du darfst mich gern eines besseren belehren!

@Wonnepoppen

Das steht in meiner anderen Antwort...denn das ist genau die übliche Vorgehensweise von Juristen bei einer auf den ersten Blick zweifelhaften Dokumentenlage.