kaufvertrag?muss mein Name stehen?

4 Antworten

Mein lieber Freund, entweder du schilderst uns die Sche falsch oder man wiill dich in eine Sache reinreißen, die du noch nicht überschauen kannst. Ich kenne das. Du musst prüfen, ob alles richtig ist sonst haben dich später der Käufer und die Bullen am Kragen. Auch wenn du eine Vollmacht hast, die Verantwortung für diesen Deal liegt allein bei dir. Nach meiner Meinung ist diese Sache heiss, also Finger weg, auch wenn die Provision noch so verlockend ist. MfG

Grundsätzlich sind KFZ-Kaufverträge auch formfrei, d.h. auch mündlich möglich. Eine schriftliche Vollmacht ist auch nicht zwingend erforderlich, es reicht, wenn man angibt, dass man das Fahrzeug für einen anderen verkauft. Bei einem schriftlichen Vertrag kannst du auch mit i.A. (im Auftrag) oder i.V. (in Vertretung) und deinem Namen unterschreiben, um kenntlich zu machen, dass du für einen anderen tätig wirst. Bei Bargeschäften ist es theoretisch sogar möglich, mit Fantasienamen zu firmieren. Die Berechtigung zum Fahrzeugverkauf ist durch den Rechtsschein des Besitzes (Fahrzeugpapiere und Schlüssel) widerlegbar indiziert.

Auf dem Kaufvertrag sollten der alte und der neue Besitzer stehen. Ob dir der Käufer vertraut, wenn er den alten Besitzer nicht zu Gesicht bekommt .....

Wenn Du die Vertragspartei bist, muss Dein Name im Vertrag stehen, welcher denn sonst?

Du hast ja den Wagen gekauft und bist wirtschaftlicher Eigentümer.

also es ist mehr so dass ist keinen Kaufvertrag habe, sondern mein Bekannter der hier in DE kein Meldesitz hat möchte durch mich...weil ich deutsch spreche und schreibe und er nicht...sein Auto verkaufen und ich habe die Papiere das Auto steht in Berlin und ich soll einfach nur weiterverkaufen. Ich möchte ihn helfen aber natürlich nicht irgendwo eingetragen sein. ;)

@sarasernik

Dann lässt Du Dir vom Verkäufer eine Vollmacht ausstellen - in mehreren Exemplaren.

Nimm Dir dann einen professionell gemachten Kaufvertragstext mit Ausschluss der gesetzlichen Sachmängelhaftung, setze dort die Daten des jetzigen Eigentümers ein und unterschreibe den Vertrag dann "im Auftrag gemäß Vollmacht".

Dann gehst Du nicht in die Fahrzeugpapiere ein.