Kündigung trotz falsch geschriebenen Namen gültig?
Hallo. Ich habe eine Kündigung von meinem Arbeitgeber erhalten. Die fristlose korrekt aber mein Name ist falsch geschrieben. Ist die Kündigung dadurch ungültig?
Danke schonmal für eure Antworten
3 Antworten
So falsch, dass auch ein anderer Kollege hätte gemeint sein können? Also z. B. "Herr Kaiser", obwohl "Herr König" gemeint war.
Oder nur etwas falsch ("Herr Koenig" statt "Herr König").
In letzterem Fall stehen Deine Chancen schlecht. Du solltest aber trotzdem zum Anwalt gehen. Vielleicht gibt es noch weitere und weitaus gravierendere Formfehler.
Lies mal den § 133 BGB durch.
Du hast erkannt, dass die Dich feuern wollen. Das reicht für die Wirksamkeit.
Wenn du rechtlich gegen die Kündigung vorgehen willst, beträgt die Frist 3 Wochen ab dem Zeitpunkt der Kündigung. Wenn du also nicht einverstanden bist, nimm dir am besten sofort einen Anwalt.