Nackt in der Öffentlichkeit?
Hallo,
Ich bin ja schon im mittleren alter, kein weißbart, aber was wuerde passieren.... wenn ich versuche nackt / nackig versuche einkaufen zu gehe ?
Die Polizei wuerde mich aufgreifen, kein zweifel.
Aber wenn ich nackt bin ohne add / werbung, demo absichten ? was wuerde passieren ? Welche Strafe wuerde mir aufgelegt werden, abgesehen vom kleinen schnidel schrek ?
8 Antworten
Recht dämliche Frage. Aber hier ist ja nichts dämlich genug
StGB § 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses
absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
Entgegen der landläufigen Meinung hier, ist es keine Erregung öffentlichen Ärgernisses. Dafür müsste man sexuelle Handlungen durchführen.
Was es allerdings schon sein kann, ist Exibitionismus/ Exhibitionistische Handlungen nach §183 StGB.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__183.html
Strafe bis zu ein Jahr oder Geldstrafe
Erregung öffentlichen Ärgernisses. Schlgs nach. Falls du dir dabei noch einen runterholst oder Kinder traumatisierst, entsprechend mehr.
Im eigenen Garten nackt liegen? Das sollte kein Problem sein. Wenn sich jemand daran stört, wirst du es zu hören kriegen. Und Rücksicht auf Nachbarn sollte man schon nehmen.
Danke, aber dann laß ich lieber die shorts an, weil dennoch viele Autos vorbeifahren .... imagine wenn da son alter Herr liegt nackig ... auffahr umfall :)
wenn ich in meinen eigenen Gartenm liege ? (die Straße ist eine Bundesstraße die durch die Stadt geht, es gibt nur diese) ich war zum Zeitpunkt des Ueberquerens angezogen....
Der Garten liegt 42 meter von der Haupt-straße entfernt, .... wuerde ich dennoch ein Gesetzt verstoßen ?
von der Polizei eine anzeige wegen öffentlichen ärgernisses.
Und es laufen bestimmt Kleine Kinder rum die sowas nicht unbedingt sehen sollten. Die Mütter würden das auch nicht gut finden. Vielleicht würden die dich sogar angreifen.
stimmt, habe an die kids ja nicht gedacht, aber wenn ich in meinen eigenen Gartenm liege ? (die Straße ist eine Bundesstraße die durch die Stadt geht, es gibt nur diese) ich war zum Zeitpunkt des Ueberquerens angezogen....
Der Garten liegt 42 meter von der Haupt straße entfernt, .... wuerde ich dennoch ein Gesetzt verstoßen ?