Falschangabe, ausländerbehörde, bereue?
Hallo ich war so blöd und habe falschangaben an die Behörde zugegeben und mein Anwalt hat mich so angeschrien warum ich das gemacht habe :( ich war in dem Moment nur sauer auf mein Ehemann . Ich will aber nicht dass er wegen mir abgeschoben wird. Ich kann das mit meinem Gewissen nicht vereinbaren . Gibt es Möglichkeiten damit er nicht gehen muss .
was soll ich tun ?
3 Antworten
Er wird ja nicht wegen Dir abgeschoben, sondern weil die Bedingungen für eine Aufenthaltsgenehmigung nicht vorliegen.
Im Grunde genommen hast Du es vorher falsch gemacht, indem Du vor der Behörde gelogen hast.
Dass es ihm und seinem Anwalt nicht passt, daß Du nicht mehr weiter lügst für ihn,ist ja verständlich.
Würdest Du es mit Deinem Gewissen eher vereinbaren können, daß Du eine Falschaussage gemacht hast?
Du kannst natürlich Deine Aussage widerrufen, aber es ist die Frage, ob die Ausländergehörde dir glaubt.
Das kann hier wohl niemand beurteilen. Das entscheidet ja die Behörde nach Sachlage und die kennen wir nicht. Wir wissen ja nichtmal aus welchem Land Dein Mann kommt.
Türkei
und was war die Faschangabe, die Du richtig gestellt hast?
Das wir zusammengelebt haben und es hat nich gestimmt
Dann gehen sie davon aus, daß es nur eine Scheinehe war, was vermutlich auch stimmt.
Dann wird er vermutlich abgeschoben, weil es ja keinen Grund für eine Aufenthaltsgenehmigung gibt.
Du musst Dich aber nicht schlecht fühlen deswegen, Du hast versucht ihm einen Aufenthalt zu verschaffen, auf illegale Weise. Er hat sich vermutlich nicht an die Absprache gehalten, sonst wärst Du ja nicht sauer auf ihn.
Jetzt hast Du Deinen Fehler korrigiert und kannst mit ruhigem Gewissen weiterleben.
Nein, wir haben nicht zusammengelebt es war aber keine Scheinehe. Die Umstände haben nicht zugelassenen dass wir zusammenleben. Es war aber keine Scheinehe
Für die Ausländerbehörde sieht es aber nach Scheinehe aus.
Und wenn wir das beweisen dass es keine war?
Normalerweise beweist man das, indem man zusammen wohnt.
Ihr müsstet ja beweisen, daß es eine echte Ehe war, obwohl ihr nicht zusammen gewohnt habt. Dann müsstest ihr darlegen, warum es nicht möglich war, zusammenzuleben.
Das wird vermutlich nicht so leicht werden, vielleicht gibt es ja ein paar Zeugen, die beweisen können, daß ihr ein echtes Paar seid.
Du hast Falschangaben zugegeben ?
Alo hast Du die Wahrheit gesagt ? Ja, das war nicht blöde, man muss immer ehrlich sein, auch in Deutschland, darum ist das gut.
Lügen darf man nicht, das sagen uns viele Regeln, Gesetze und so weiter.
Denken Sie dass er abgeschoben wird?
Was soll man Dir noch raten, Du hast schon so viel Fragen gestellt über dieses Thema und so tolle Antworten bekommen, damit müsste man sich doch eigentlich zufrieden geben.
Also mir fällt nichts mehr ein was ich Dir noch raten könnte, aber die anderen haben so viele schöne Erklärungen und hilfreiche Tipps geschrieben, da ist doch bestimmt was dabei für Dich.
Ich war schon beim Anwalt . Es geht mir darum dass ich nicht will dass er wegen mir abgeschoben wird jetzt .
Das hast Du schon so gefragt schau doch mal Deine anderen Fragen an und wenn Du beim Anwalt bist ein Anwalt hilft besser als manch andere.
Dann bleib doch beim Anwalt da bist Du genau richtig.
Der Anwalt ist dafür da um Dir zu helfen, er bekommt ja schließlich Geld dafür also nehme ihn auch in Anspruch.
Denken Sie dass er abgeschoben wird?
Sehr wahrscheinlich- Ja.
Und übrigens haben dein Scheinehemann und du dich strafbar gemacht.
Rechtsfolgen einer ScheineheGrundsätzlich unterliegt die Scheinehe keiner Strafbarkeit. Diese ergibt sich erst durch weitere Tatbestände. Wird die Scheinehe nur geschlossen, um einem ausländischen Menschen den Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen, kann dies beispielsweise den Tatbestand des Einschleusens von Ausländern erfüllen (Az.:2 b Ss 542/99).
Nach § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG sind außerdem unrichtige oder unvollständige Angaben strafbar, wenn diese zur Erlangung des legalen Aufenthalts in Deutschland genutzt werden. Bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe sind vorgesehen. Falsche Angaben im Zusammenhang mit einer Scheinehe unterliegen einer Verjährung von fünf Jahren (§ 78 Abs. 3 S. 4 Strafgesetzbuch).
Denken Sie ich komme ins Gefängnis oder Eher Geldstrafe ?
Frag doch einfach deinen Anwalt ich bin keiner und kann Dir da nicht weiterhelfen
Glauben Sie dass er abgeschoben wird?