Falschangabe, ausländerbehörde, bereue?

3 Antworten

Er wird ja nicht wegen Dir abgeschoben, sondern weil die Bedingungen für eine Aufenthaltsgenehmigung nicht vorliegen.

Im Grunde genommen hast Du es vorher falsch gemacht, indem Du vor der Behörde gelogen hast.

Dass es ihm und seinem Anwalt nicht passt, daß Du nicht mehr weiter lügst für ihn,ist ja verständlich.

Würdest Du es mit Deinem Gewissen eher vereinbaren können, daß Du eine Falschaussage gemacht hast?

Du kannst natürlich Deine Aussage widerrufen, aber es ist die Frage, ob die Ausländergehörde dir glaubt.

verreisterNutzer  24.12.2020, 09:15

Glauben Sie dass er abgeschoben wird?

Neugierig1971  24.12.2020, 09:21
@verreisterNutzer

Das kann hier wohl niemand beurteilen. Das entscheidet ja die Behörde nach Sachlage und die kennen wir nicht. Wir wissen ja nichtmal aus welchem Land Dein Mann kommt.

Neugierig1971  24.12.2020, 09:44
@verreisterNutzer

und was war die Faschangabe, die Du richtig gestellt hast?

verreisterNutzer  24.12.2020, 09:45
@Neugierig1971

Das wir zusammengelebt haben und es hat nich gestimmt

Neugierig1971  24.12.2020, 09:48
@verreisterNutzer

Dann gehen sie davon aus, daß es nur eine Scheinehe war, was vermutlich auch stimmt.

Dann wird er vermutlich abgeschoben, weil es ja keinen Grund für eine Aufenthaltsgenehmigung gibt.

Du musst Dich aber nicht schlecht fühlen deswegen, Du hast versucht ihm einen Aufenthalt zu verschaffen, auf illegale Weise. Er hat sich vermutlich nicht an die Absprache gehalten, sonst wärst Du ja nicht sauer auf ihn.

Jetzt hast Du Deinen Fehler korrigiert und kannst mit ruhigem Gewissen weiterleben.

verreisterNutzer  24.12.2020, 09:49
@Neugierig1971

Nein, wir haben nicht zusammengelebt es war aber keine Scheinehe. Die Umstände haben nicht zugelassenen dass wir zusammenleben. Es war aber keine Scheinehe

Neugierig1971  24.12.2020, 09:51
@verreisterNutzer

Für die Ausländerbehörde sieht es aber nach Scheinehe aus.

verreisterNutzer  24.12.2020, 09:52
@Neugierig1971

Und wenn wir das beweisen dass es keine war?

Neugierig1971  24.12.2020, 09:55
@verreisterNutzer

Normalerweise beweist man das, indem man zusammen wohnt.

Ihr müsstet ja beweisen, daß es eine echte Ehe war, obwohl ihr nicht zusammen gewohnt habt. Dann müsstest ihr darlegen, warum es nicht möglich war, zusammenzuleben.

Das wird vermutlich nicht so leicht werden, vielleicht gibt es ja ein paar Zeugen, die beweisen können, daß ihr ein echtes Paar seid.

Du hast Falschangaben zugegeben ?

Alo hast Du die Wahrheit gesagt ? Ja, das war nicht blöde, man muss immer ehrlich sein, auch in Deutschland, darum ist das gut.
Lügen darf man nicht, das sagen uns viele Regeln, Gesetze und so weiter.

verreisterNutzer  24.12.2020, 09:14

Denken Sie dass er abgeschoben wird?

Was soll man Dir noch raten, Du hast schon so viel Fragen gestellt über dieses Thema und so tolle Antworten bekommen, damit müsste man sich doch eigentlich zufrieden geben.

Also mir fällt nichts mehr ein was ich Dir noch raten könnte, aber die anderen haben so viele schöne Erklärungen und hilfreiche Tipps geschrieben, da ist doch bestimmt was dabei für Dich.

verreisterNutzer  24.12.2020, 08:09

Ich war schon beim Anwalt . Es geht mir darum dass ich nicht will dass er wegen mir abgeschoben wird jetzt .

Jutta373  24.12.2020, 08:12
@verreisterNutzer

Das hast Du schon so gefragt schau doch mal Deine anderen Fragen an und wenn Du beim Anwalt bist ein Anwalt hilft besser als manch andere.

Dann bleib doch beim Anwalt da bist Du genau richtig.

Der Anwalt ist dafür da um Dir zu helfen, er bekommt ja schließlich Geld dafür also nehme ihn auch in Anspruch.

verreisterNutzer  24.12.2020, 08:49
@Jutta373

Denken Sie dass er abgeschoben wird?

KittyCat2909  08.01.2021, 09:36
@verreisterNutzer

Sehr wahrscheinlich- Ja.

Und übrigens haben dein Scheinehemann und du dich strafbar gemacht.

Rechtsfolgen einer Scheinehe

Grundsätzlich unterliegt die Scheinehe keiner Strafbarkeit. Diese ergibt sich erst durch weitere Tatbestände. Wird die Scheinehe nur geschlossen, um einem ausländischen Menschen den Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen, kann dies beispielsweise den Tatbestand des Einschleusens von Ausländern erfüllen (Az.:2 b Ss 542/99).

Nach § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG sind außerdem unrichtige oder unvollständige Angaben strafbar, wenn diese zur Erlangung des legalen Aufenthalts in Deutschland genutzt werden. Bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe sind vorgesehen. Falsche Angaben im Zusammenhang mit einer Scheinehe unterliegen einer Verjährung von fünf Jahren (§ 78 Abs. 3 S. 4 Strafgesetzbuch).

verreisterNutzer  08.01.2021, 09:41
@KittyCat2909

Denken Sie ich komme ins Gefängnis oder Eher Geldstrafe ?

Jutta373  08.01.2021, 10:25
@verreisterNutzer

Frag doch einfach deinen Anwalt ich bin keiner und kann Dir da nicht weiterhelfen