Ich wurde zusammengeschlagen - welche Strafe droht?
Hallo zusammen,
ich wurde vor einem Jahr auf einem Bahnsteig von zwei Flüchtlingen zusammengeschlagen.
Die zwei Jungs haben mich gegen den Kopf und Rücken getreten und geboxt. Ich wurde bewusstlos, hatte Wunden im Gesicht und Gehirnerschütterung. Es gab's zahlreiche Zeugen - die Polizei und der Notarzt sind auch gekommen.
Jetzt ist am Mittwoch der Gerichtstermin und ich wollte gerne wissen, welche Strafe man für so eine Tat bekommt? Die Täter sind auch schon bei der Polizei bekannt.
Ich bedanke mich im voraus.
6 Antworten
Bei der Tat dürfte es sich um gefährliche KV (§224 StGB) handeln. Strafandrohung von 3 Monaten bis 10 Jahren Freiheitsstrafe. Geldstrafe ist nicht vorgesehen.
Wie deren Strafe tatsächlich ausfällt, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, z.B. sind die beiden schon einschlägig bekannt, wie ist deren Einstellung zur Tat, welche Schäden hast du davongetragen...
Letztlich entscheidet der Richter. Dass es eine Freiheitsstrafe gibt, ist so gut wie sicher. Ob sie zur Bewährung ausgesetzt wird, das ist die Frage (geht auch nur bei max. 2 Jahren Freiheitsstrafe). Werden sie zu mehr als 2 Jahren verurteilt, fahren sie ein.
Du schreibst in deiner Frage: "...die zwei Jungs...". Es handelt sich bei den Tätern doch nicht um Jugendliche? Dann wären wesentlich mildere Maßnahmen möglich, da dann das JGG greift, das mehr auf Erziehung als auf Strafe setzt.
Das wird der Richter entscheiden.
Im übrigen macht es keinen Unterschied bei der Strafzumessung, ob du von Flüchtlingen oder Nazis oder sonstwem zusammengeschlagen wirst. Also mußt du dies nicht extra betonen, dient einzig und allein zur Provokation.
Deine Tatbeschreibung unter einer Antwort habe ich gelesen und kann dir sagen: In einem sehr ähnlich gelagerten Fall (Verletzung: komplizierter Oberschenkelhalsbruch mit zertrümmertem Oberschenkelknochen und mehrfachem Drauftreten) gab es mehrere Jahre Haft. Die Anzahl der Jahre weiß ich nicht mehr.
Die Strafe richtet sich nicht nach der Nationalzugehörigkeit, sondern nach der Tat. In dem von mir geschilderten Fall handelte es sich um zwei Deutsche gegen einen Deutschen.
Wie lautet denn die Anklage?
Gefährliche Körperverletzung oder versuchter Totschlag?
Da es Ausländer sind vermutlich in etwa ein halbes Jahr auf Bewährung.