Falsche Anschuldigung (Bedrohung nach §241 SGB), was tun?
Witzigerweise (so witzig finde ich das momentan nicht) war es genau anders herum. Vorletzten Sonntag hat mein paranoider Nachbar mir vorgeworfen, ich sei in seiner Wohnung gewesen in seiner Abwesenheit. Er hat mir mit Mord gedroht, sollte er das je rausfinden. Ich habe ihn deutlich gefragt, ob das wirklich eine Morddrohung war, er fragte, was ich denn dagegen tun würde, ich erwähnte Anzeige. Er hat mich weggeschubst und meinte ich soll gehen. Schön und gut, bis hierher hab ich nie ein schlechtes oder bedrohendes Wort gesagt.
Zwei Wochen später flattert eine Vorladung der Polizei ein. Anklagepunkt: §241 Bedrohung, Tatzeit - genau die Uhrzeit, in der das oben genannte geschehen ist.
Wie setze ich mich jetzt zur Wehr?
Zeugen: es gab keine da es mitten in der Nacht im Wohnungsflur war, aber gäbe es welche, wäre die Sache viel leichter.
PS: ich habe selbst noch keine Anzeige gestellt - ich hätte es schon längst gemacht, gäbe es Zeugen.
4 Antworten
Dann musst du es einfach bestreiten. Dann sreht Aussage gegen Aussage und das Verfahren wir aus Mangel an Beweisen eingestellt
Aussage gegen Aussage ist keine Garantie für eine Einstellung.
Geh hin und erzähl die Sache so, wie du sie uns erzählt hast, einfach die Wahrheit, wird nix dabei rauskommen. Wenn es weitere Nachbarn gibt, die bestätigen können, daß der Anzeiger "paranoid" (sei vorsichtig mit solchen Begriffen bei der Polizei) ist, und daß er vielleicht schon öfter so rumgedroht oder beschudigt hat, gibt die als Zeugen an - als Zeugen für das seltsame Verhalten des Nahbarn, nicht für die "Tatnacht". Dann wird bei der Sache nix raukommen.
Also, red mit weiteren Nachbarn und dann geh zur Polizei und erzähl, wie`s war.
ih würde mich in der Nachbarschaft umhören, wenn es so ist, wie du sagst, ist der sicher nicht zum 1. Mal aufgefallen. Und wenn du nix gemacht hast, kannst du dich ja nicht belasten.
Wenn man unschudig ist, macht es auch Sinn, einer polizeilichen Einladung zu folgen (muß man aber nicht), man hat dann ja nix zu verbergen. Silence is guilty, sagt man in Amerika, wer unschuldig ist, wird sich immer verteidigen.
Alles klar, ich lasse mir einen neuen Termin geben.
Irgendwelche Tipps, worüber genauich mit den Nachbarn sprechen soll? Am Ende werde ich wegen Rufmord angezeigt, mittlerweile traue ich ihm alle Absurditäten zu.
Gibts keinen Nachbarn, den du etwas besser kennst?
Du kannst auch ohne nachbarschaftliche Zeugen zur Polizei gehen, belasten kannst du dich ja nur, wenn du auch was gemacht hast.
Ich würde anrufen, irgendeinen Spruch rauslassen, warum ich den Termin nicht warhrgenommen hab und sagen, daß ich ich mich aber gerne dazu äußern möchte.
Letzte Frage: denkst du, es macht noch Sinn, ihn persönlich zu kontaktieren und es zu klären? Oder mache ich damit alles schlimmer? Er hat offensichtlich Probleme und kann u.U. gefährlich sein.
Das würde ich nicht machen - und was willst du auch klären? Du hast ja nix gemacht? Wenn du hingehst und sagst, warum haben sie mich angezeigt ich hab nix gemacht wird er sicher weiterstreiten, wenn er so drauf ist, wie du sagst und dir das evtl. als weitere Bedrohung auslegen. Und zu entschuldigen hast du dich ja nicht.
Ich hab nur gesagt, wie ich es machen würde. Ich bin kein Anwalt und ich kann keinen rechtlichen Rat geben.
Meist sind solche Leute schon öfter aufgefallen und bei der polizei "bekannt".
Zuallererst: Einer "polizeilichen Vorladung" muss man nicht Folge leisten. Selbst wenn´s dir unter den Nägeln brennt, dich zu rechtfertigen. Es kann dir nicht negativ ausgelegt werden, wenn du dieser Vorladung nicht folgst.
Man muss nur Vorladungen von Staatsanwaltschaft oder von Gerichten erscheinen.
Mein Tipp: Warte die Klage ab, falls es so weit kommt und gehe nicht zum polizeilichen Termin.
Vielleicht wär es gut, eine Anzeige gegen deinen Nachbarn zu erstatten. Er hat es ja auch ohne Zeugen zu haben gemacht.
Ziehe einen Rechtsanwalt zu Rat, bevor du einer Vorladung folgst.
Einen RA würde ich vorsorglich befragen und keine Aussage vor der Polizei machen. Nur ein RA erhält Akteneinsicht.
Hast Du eine Rechtsschutzversicherung?
Übrigens, Dein Verdacht auf Paranoia ist nicht unberechtigt. Doch hier müssen Beweise polizeilich und ärztlicherseits beigezogen werden. Falls der Nachbar ausrastet, ruf die Polizei.
Soll ich explizit vorher mit den Nachbarn reden und dann zur Polizei gehen? Zur Vorladung bin ich nicht erschienen, wollte mich nicht selbst belasten. Vielleicht war das ein Fehler, aber es heißt immer, man muss und sollte da nicht hin.