Falsche Anschuldigung (Bedrohung nach §241 SGB), was tun?

4 Antworten

Dann musst du es einfach bestreiten. Dann sreht Aussage gegen Aussage und das Verfahren wir aus Mangel an Beweisen eingestellt

Bitterkraut  13.01.2016, 19:28

Aussage gegen Aussage ist keine Garantie für eine Einstellung.

Geh hin und erzähl die Sache so, wie du sie uns erzählt hast, einfach die Wahrheit, wird nix dabei rauskommen. Wenn es weitere Nachbarn gibt, die bestätigen können, daß der Anzeiger "paranoid" (sei vorsichtig mit solchen Begriffen bei der Polizei) ist, und daß er vielleicht schon öfter so rumgedroht oder beschudigt hat,  gibt die als Zeugen an - als Zeugen für das seltsame Verhalten des Nahbarn, nicht für die "Tatnacht". Dann wird bei der Sache nix raukommen.

Also, red mit weiteren Nachbarn und dann geh zur Polizei und erzähl, wie`s war.

HenrikRoegge 
Fragesteller
 13.01.2016, 19:28

Soll ich explizit vorher mit den Nachbarn reden und dann zur Polizei gehen? Zur Vorladung bin ich nicht erschienen, wollte mich nicht selbst belasten. Vielleicht war das ein Fehler, aber es heißt immer, man muss und sollte da nicht hin.

Bitterkraut  13.01.2016, 19:31
@HenrikRoegge

ih würde mich in der Nachbarschaft umhören, wenn es so ist, wie du sagst, ist der sicher nicht zum 1. Mal aufgefallen. Und wenn du nix gemacht hast, kannst du dich ja nicht belasten.

Wenn man unschudig ist, macht es auch Sinn, einer polizeilichen Einladung zu folgen (muß man aber nicht), man hat dann ja nix zu verbergen. Silence is guilty, sagt man in Amerika, wer unschuldig ist, wird sich immer verteidigen.

HenrikRoegge 
Fragesteller
 13.01.2016, 19:36
@Bitterkraut

Alles klar, ich lasse mir einen neuen Termin geben.

Irgendwelche Tipps, worüber genauich mit den Nachbarn sprechen soll? Am Ende werde ich wegen Rufmord angezeigt, mittlerweile traue ich ihm alle Absurditäten zu.

Bitterkraut  13.01.2016, 19:39
@HenrikRoegge

Gibts keinen Nachbarn, den du etwas besser kennst?

Du kannst auch ohne nachbarschaftliche Zeugen zur Polizei gehen, belasten kannst du dich ja nur, wenn du auch was gemacht hast.

Ich würde anrufen, irgendeinen Spruch rauslassen, warum ich den Termin nicht warhrgenommen hab und sagen, daß ich ich mich aber gerne dazu äußern möchte.

HenrikRoegge 
Fragesteller
 13.01.2016, 19:49
@Bitterkraut

Letzte Frage: denkst du, es macht noch Sinn, ihn persönlich zu kontaktieren und es zu klären? Oder mache ich damit alles schlimmer? Er hat offensichtlich Probleme und kann u.U. gefährlich sein.

Bitterkraut  13.01.2016, 19:53
@HenrikRoegge

Das würde ich nicht machen - und was willst du auch klären? Du hast ja nix gemacht? Wenn du hingehst und sagst, warum haben sie mich angezeigt ich hab nix gemacht wird er sicher weiterstreiten, wenn er so drauf ist, wie du sagst und dir das evtl. als weitere Bedrohung auslegen. Und zu entschuldigen hast du dich ja nicht.

Ich hab nur gesagt, wie ich es machen würde. Ich bin kein Anwalt und ich kann keinen rechtlichen Rat geben.

Meist sind solche Leute schon öfter aufgefallen und bei der polizei "bekannt".

Zuallererst: Einer "polizeilichen Vorladung" muss man nicht Folge leisten. Selbst wenn´s dir unter den Nägeln brennt, dich zu rechtfertigen. Es kann dir nicht negativ ausgelegt werden, wenn du dieser Vorladung nicht folgst. 

Man muss nur Vorladungen von Staatsanwaltschaft oder von Gerichten erscheinen.

Mein Tipp: Warte die Klage ab, falls es so weit kommt und gehe nicht zum polizeilichen Termin.

Vielleicht wär es gut, eine Anzeige gegen deinen Nachbarn zu erstatten. Er hat es ja auch ohne Zeugen zu haben gemacht.

Ziehe einen Rechtsanwalt zu Rat, bevor du einer Vorladung folgst.

Einen RA würde ich vorsorglich befragen und keine Aussage vor der Polizei machen. Nur ein RA erhält Akteneinsicht.

Hast Du eine Rechtsschutzversicherung?

Übrigens, Dein Verdacht auf Paranoia ist nicht unberechtigt. Doch hier müssen Beweise polizeilich und ärztlicherseits beigezogen werden. Falls der Nachbar ausrastet, ruf die Polizei.