Nachzahlung von Ex Mitbewohner einfordern, wie?

4 Antworten

Du benötigst seine meldefähige Adresse. Eine Zahlungsaufforderung per Facebook, SMS, Telefon oder sonstiges ist für die "Tonne". 

Wenn Du die Forderung nachweisen kannst, könntest Du beim Einwohnermeldeamt nachfragen, ob er seine neue Adresse dort hinterlassen hat.

funseb1991 
Fragesteller
 15.04.2015, 23:25

wir bekommen noch seine post daher hat er die neue adresse nicht gemeldet. ich kann nachweißen von wann bis wann er hier gewohnt hat

Ontario  16.04.2015, 06:56
@funseb1991

Wem nutzt das etwas, wenn du nachweisen kannst,von wann bis wann er in der WG gewohnt hat ? Du musst ein ladungsfähige Anschrift haben, um ihm die Forderung zustellen zu können.

faiblesse  16.04.2015, 08:10

>wir bekommen noch seine post daher hat er die neue adresse nicht gemeldet Das hat mit der Meldung nichts zu tun. Er muss seinen Vertragspartnern diese selbst mitteilen. (Nur die gez die hat immer sofort die neue Adresse) Und Post wird nur nachgesendet, wenn man bei der Deutschen Post einen nachsendeantrag stellt.

Ich wurde im ersten Stepp beim Einwohnermeldeamt die neue Adresse Anfragen. Kostet mein ich 8 Euro. Wenn er noch bei euch gemeldet ist, würde ich versuchen die Eltern zu kontaktieren. Unter dem Vorwand, die Post kommt noch an und du möchtest diese weiterleiten.

Das wird schwierig, die Adresse herauszufinden, wenn er sich nicht umgemeldet hat. Du könntest evtl. Post in den Briefkasten seines Elternhauses werfen in der Hoffnung, dass sich da etwas tut.

Alternativ:

Du schreibst, dass du noch Post an die WG Adresse für ihn bekommst. Dann könntest du den Versuch machen bei seinen Eltern nachzufragen wo er wohnt,damit du ihm die Post nachsenden kannst. Das klingt unverfänglich.

Weitere Möglichkeit. Wenn du weisst wo er in ein Fitnesstudio geht und wann,könntest du abwarten bis er das Studio verlässt und ihm unauffällig folgen. Vielleicht fährt er danach zu seiner neuen Adresse.

Falls er arbeiten geht, herausfinden wann Arbeitsende ist . Gleiches, falls er noch eine Schule/Uni ect. besucht, wann da die Unterrichtszeiten zu Ende sind und ihm unauffällig zu folgen, in der Hoffnung, dass er den Heimweg antritt.

Bezieht er Sozialleistungen, dann würde ich eine Kopie der Forderung an das Amt schicken. Ob sich da etwas tut, wäre abzuwarten. Man kann all diese Möglichkeiten ausschöpfen, welche eben infrage kommen.

Ich denke, ohne jede Menge Eigenintiative wird es schwierig an das Geld zu kommen. Frage ist eben auch, wie hoch die Forderung ist und ob sich all der Aufwand lohnt.

Vielleicht hilft dir der eine oder andere Tipp weiter.

Muß sich denn der Ex-Mitbewohner an diesen Kosten beteiligen?

Das müßte er nur wenn vertraglich vereinbart.

Also erst mal den Mietvertrag darauf hin prüfen.

Ansonsten sind diese modernen elektronischen Kommunikationsmittel für vertragliche Sachen eher ungeeignet weil  ein Zugang von "Post" nicht  wirklich nachweisbar ist.