Nachts um 3 Bratwurst auf dem Balkon braten - ist das verboten?
Wenn der Vermieter prinzipiell nichts gegen Grillen auf dem Balkon einzuwenden hat, wie sieht es dann eigentlich von gesetzgeberischer Seite aus, darf ich denn Nachts um 3 auf dem Balkon noch Würste grillen? (Mehrparteienhaus)
23 Antworten
Es gibt da kein Gesetz. Es muss angemessen sein. Nachts um 3 ist unangemessen, aber nich ausdrücklich verboten. Aber es ist wohl Deine Sache, wie freundlich Du mir Deinen Nachbarn umgehen willst. Immerhin kann es eine erhebliche Geruchsbelästigung sein, wenn andere bei offenem Fenster schlafen. Mal abgesehn, dass da siche auch Lärm gemacht wird. Der wäre im diese Zeit verboten.
wenns niemanden beeinträchtigt und leise ist, darfst du das....
Ja, dass verstößt gegen die Nachtruhe...22Uhr-6Uhr
Je nachdem, wieviel Radau man dabei macht verstößt es gegen die Nachtruhe, oder auch nicht.
Nur wenn man ne Krawallbürste dabei hat ^^ Der Grill ist nicht so laut.
Dann müssten die Bratgeräusche aber schon sehr extrem sein.
Sofern sich dabei nicht laut unterhalten wird oder Musik gehört wird ist das Braten von Würstchen viel zu leise um eine Ruhestörung zu verursachen. Wind und Regen dürften lauter sein als ein bratendes Würstchen. Es sei denn man brät sich das Würstchen mit einer Heißluftpistole.
Wenn du niemand störst, dann darfst du auch um 2:64 Uhr eine Wurst braten.
Grundsätzlich ist festzustellen, das vom Grillen (egal wo) 2 Dinge ausgehen, die ein Verbot rechtfertigen könnten:
1) Brandgefahr => Wenn tagsüber keine erhöhte Brandgefahr angenommen werden kann, dann trifft das auch für die Ncht zu.
2) Emmisionen => solange beim Grillen kein Raucherzeugt wird und keinerlei Geruchsbelästigung in andere Fenster eindringen kann, kannst du Grillen.
Aber Vorsicht!! Herumgrölen und Lieder singen sind auch Emmissionen. Damit ist aber nicht das Grillen verboten, sondern der damit verbundene Krach.
nein tuts erstmal prinzipiell nicht...