Gasgrill auf dem Balkon

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Schau doch mal in der Bedienungsanleitung des Grills nach, was dort zur Aufstellung und dem Gebrauch steht. Ansonsten kann nun der Vermieter nun nicht nach dreijähriger Duldung plötzlich das Grillen auf dem Balkon verbieten. Durch schlüssiges Verhalten ist ein Vertragsverhältnis auch in dieser Beziehung entstanden. Da jetzt von Elektro auf Flüssiggas gewechselt wurde, lies mal den folgenden Text: In Mehrfamilienhäusern dürfen nur Flaschen mit weniger als 5 Litern in der Wohnung aufbewahrt werden. Feuerfest getrennt oder auf dem Balkon dürfen jedoch Propangasflaschen höchstens der Größe P 11 gelagert werden. Insgesamt sind pro Haushalt max. 60 Liter Propan ohne Genehmigung erlaubt. Um dich aber abzusichern, lass dich vom Mieterverein beraten.

Frage das bitte den örtlichen Mieterverein - es gibt unterschiedliche Gerichtsurteile. Zur Lagerung der Gasflasche fragst du bitte auch die örtliche Feuerwehr.

ganz einfach das elektro-grillen darf er euch nicht verbieten. das besitzen einer gasflasche sei es eine 5kg botle oder eine 13ner das ist egal er darf es euch verbieten die in seinem haus zu besitzen bzw. sogar zu benutzen.gruß matze

Geht zu einem Anwalt eurer Wahl, damit der das Schreiben beantworten kann. Es bringt doch nichts, wenn ihr hier falsche rechtliche Ratschläge bekommt und am Ende seid ihr die Dummen.

das ist kein falscher rechtlicher ratschlag sondern einfache logik. Überlege doch mal Gas in einer Mietwohnung???Klingels? Gas ist ein Stoff der immer schwerer ist als Luft d.h das gas zieht nach unten immer. Und wenn darunter der Vemieter wohnt ist das sehr ungünstig. gruß matze

@matze3006

Mein Kommentar war nicht auf dich bezogen lieber matze 3006, sondern allgemein. Mi der Gasflasche geb' ich dir vollkommen Recht.

@Helpless

Das bedeutet also, dass sich nur ein Hausbesitzer mit Garten einen Gasgrill zulegen darf oder wie hab ich das zu verstehen? Wieso kann dann jeder x-belibige sich eine Gasflasche im Baumarkt kaufen, wenn man sie nicht besitzen darf???

@Helpless

da muss ich helpless vollkommen recht geben du kannst sie dir kaufen aber benutzen (Lagern) darfst du sie nicht. Im Garten sie die sache aber auch schonwieder anders aus. Freie Fläche und so. Nur als kleinen tipp wegen streitigkeiten und eins auswischen und so haste halt einfach einen übelen gasgeruch bemerkt als er den grill angeschmissen hat und dir wurde schlecht und so denn muss auch er das grillen mit einer Propan Gasflasche sein lassen=)) gruß matze ( Bin Dachdecker arbeite jeden tag mit propangasflaschen)

@Helpless

Es geht hier um eine kleine Gasflasche, die neben dem Grill auf dem Balkon steht, nicht um einen ganzen LKW voll! Also, man darf sie kaufen und benutzen, sofern der Vermieter oder die nachbarn es zulassen, aber man darf sie nicht lagern???? Was mach ich denn nach dem Gebrauch?

@KNB79

nach dem gebrauch zurückbringen es geht darum das wenn du gasflaschen benutzt muss es erst mal ein ebene sein und du muss so und so viel m vom haus personen tieren wohnungen usw weg sein das sagt der gesetztgeber

@matze3006

Ich verstehe ja, was Du meinst, aber dann verstoßen ja tausende, die einen Gasgrill auf dem Balkon besitzen, gegen das Gesetz. Verstehe dann ehrlich gesagt auch nicht, warum diese Grills dann für jedermann zulässig sind und jeder eine Flasche kaufen kann. Gruß

@KNB79

du bist echt schwierig wie soll ich das vergleichen du kannst ja auch ein auto kaufen ohne führerschein darfst es aber nicht benutzten weißte`??? ausserdem brauchen wir dachdecker ja auch gas weißt und den grill darfst du ja benutzten aber nur im freien

@matze3006

Danke matze, für Deine Geduld!

Nein, natürlich nicht. In Euren vier Wänden, und dazu gehört auch der Balkon, seit Ihr der Hausherr und könnt machen was Ihr wollt. Natürlich auch grillen wo Ihr wollt. Prüfe bitte, ob die Gerätschaften für den Gebrauch in einer Wohnung zugelassen sind. Gasflaschen dürfen, so viel wie ich weiß, bis zu einer bestimmten Größe in Zelten, Campingwagen und Wohnungen betrieben werden. Mein Nachbar kocht mit Flüssiggas aus der Flasche.

Es versteht sich von selbst, daß die Mitbewohner nicht gestört werden dürfen, auch nicht durch "Gestank".