Trampolin auf Balkon
In einem von uns verwalteten Mietshaus steht ein Trampolin auf dem Balkon. Dieses wird von Kindern genutzt. Der Vermieter wünscht das dieses entfernt wird. Der Mieter weigert sich und hat jetzt Springzeiten eingeführt um einer Lärmbelästigung zu umgehen. Kann ein Trampolin auf dem Balkon verboten werden da ja sicher auch statische Probleme auftreten können?
Vielen Dank für jede Antwort!
2 Antworten
Statische Probleme sind meines Erachtens ausgeschlossen, denn der Balkon muß ja auch halten, wenn einige gut genährte Erwachsene ohne Trampolin auf dem Balkon herumhüpfen. Und das ist je nach Spielausgang im WM-Endspiel nicht unbedingt selten. Ich sehe lediglich ein Sicherheitsproblem: Die springenden Kinder könnten unter Umständen über die Balustrade fallen, wenn keine zusätzlichen Sicherungsmöglichkeiten vorhanden sind.
Ein Trampolin auf dem Balkon?! Sehr gefährlich!
Außerdem JA das kann der Mieter, bzw. im Mietvertrag müsste eigentlich drinstehen ob er das darf oder nicht. :)
Nein, damit meine ich ob dein Nachbar gegen solche Dinge etwas sagen darf! :) WEgen Lärm usw.
Ich habe noch keinen Mietvertrag mit einem Trampolinverbot für den Balkon gesehen.