Darf man auf dem Balkon mit einem Einweggrill grillen?

4 Antworten

Ist nicht zu empfehlen, immerhin leben wir hier nicht in Maputo, wo der Grill wegen der Stromabschaltung die einzige Kochmöglichkeit ist.

Auf Balkons von städtischen Wohnungsunternehmen ist das Grillen meist untersagt. Da würde es nämlich von 11:00 Uhr bis 23:00 Uhr ständig bruzzeln und räuchern, je nachdem, wann jemand gerade Appetit auf Gegrilltes hat. Dafür fehlen auf Balkons nun mal die erforderlichen Dunstabzüge.

Sicher möchtest Du am Nachmittag beim Kaffee keine Himbeer-Sahne-Torte essen, wenn unter Euch im Smoker gerade Forellen gebrutzelt und geräuchert werden.

Du bist zudem gar nicht Mietpartei, sondern Deine Eltern!

Kleine Kinder dürfen keinen Grill anzünden und schon alleine wegen der Versicherung, wenn dann was passiert. Im schlimmsten Fall bezahlt die Versicherung nicht, da Deine Eltern nicht anwesend sind. Die könnten dann vom Jugendamt auch noch was zuhören bekommen. Also Finger weg.

Kommt auf die Klauseln im Mietvertrag an. Wenn Grillen untersagt ist, darfst Du auch nicht mit dem Einweggrill grillen.

wohnst du in einem Einfamilienhaus oder in einem Mehrfamilienhaus. bei einem Einfamilienhaus mit Balkon ist das kein Problem aber in einem Mehrfamilienhaus musst du den Hausmeister fragen oder es steht in den hausgemeinschaftsregeln