Grillen auf Dachterrasse erlaubt, wenn auf Balkon verboten?

3 Antworten

Eine Hausordnung greift in der Regel für alle Wohnungen. Die Benutzung eines Holzkohlegrill kann schon aus Gründen des Brandschutzes untersagt werden. Inwiefern nun zwischen Balkon und Terrasse unterschieden werden muss, ist eine andere Frage. Ich tendiere dazu, keine Unterscheidung vorzunehmen.

Generell stellt sich die Frage, inwiefern das Grillen mit einem Elektrogrill untersagt werden kann. Meines Wissens gibt es hierzu diverse Urteile, die eine Nutzung eines solchen Gerätes im üblichen Rahmen erlauben.

Auch wenn der Makler damals ausdrücklich gesagt hat, auf der Dachterrasse sei das grillen erlaubt?

Was ein Makler erzählt ist uninteressant. Maßgeblich sind Vereinbarungen in Mietvertrag und Hausordnung.

Jaaaaaaa die Dachterrasse ist ganz Oben, das heißt darüber sind keine Personen, die sich durch Qualm oder Geruch gestört fühlen könen