Kann man "grillen" mit einem Elektrogrill auch als "braten" auslegen?

5 Antworten

Wie kann ich das umgehen? Wenn ich eine Pfanne auf den Grill stelle und dann vorgebe zu "braten"?

Das wird man Dir nicht abnehmen.

Man wird dann das Grillverbot so auslegen, dass generell das Zubereiten von warmen Speisen mit entsprechenden Geräten auf dem Balkon nicht erlaubt ist und dass das Verbot nur deswegen nicht so weit gefasst war, weil kaum jemand eine Suppe auf dem Balkon kocht, sein Schnitzel in der Pfanne auf dem Balkon brät, sondern normalerweise eben tatsächlich das Grillen als sommerliche Outdoor-Beschäftigung gepflegt wird und nicht das Schnitzel- oder Fischebraten.

Ich will ehrlich zu dir sein. Als Nachbar würde ich mich belästigt fühlen. Es ist weniger schlimm als ein Holzkohlegrill, aber immer noch lästig genug.

Ich will ehrlich zu dir sein.

Das ist aber doch schon sehr weit aus dem Fenster gelehnt.

Du würdest Dich als Nachbar belästigt fühlen, wenn Du zu dem Zeitpunkt vielleicht gar nicht zu Hause bist?

Wenn Dich der liebe Nachbar zum Essen einlädt?

Wenn der Wind den Duft genau in die entgegen gesetzte Richtung weht?

Ich denke, ob man belästigt wird oder nicht, hängt doch direkt von der Situation ab.

@bwhoch2

Wenn dir die Erbsen zum Zählen ausgehen kann ich dir gerne Nachschlag besorgen. ;-)

@BerwinEnzemann

Sagt der, der sich von a bissel Grillduft belästigt fühlt?

@Deamonia

Ich bin sicher nicht der einzige, glaub mir.

@BerwinEnzemann

Nein, danke. Ich finde schon noch ein paar.

Im Übrigen muss jeder Nachbar Grillduft ein paar Mal pro Saison hin nehmen. So max. 1 - 2 x pro Monat.

Wenn nun der FS meint, Grillen auf dem Balkon mit einem Elektrogrill wärer erlaubt und macht das dann auch und Du bist tatsächlich mal zu Hause und fühlst Dich belästigt, kannst Du ihn natürlich sofort verpetzen. Wenn dann der Vermieter und die HV zu dem Schluss kommen, dass Grillen mit Elektrogrill nicht unter das Verbot fällt, hast Du schlechte Karten.

Im Übrigen denke ich aber doch, dass unter Grillverbot auch ein Elektrogrill fällt und das darf man als Nachbar auch dann verpetzen, wenn man gar nicht belästigt wird, sondern nur mitbekommt, dass da einer verbotswidrig...

@bwhoch2
Im Übrigen muss jeder Nachbar Grillduft ein paar Mal pro Saison hin nehmen. So max. 1 - 2 x pro Monat.

Wie kommst du darauf? Das ist überall anders geregelt.

@Deamonia

Deshalb auch die ungenaue Angabe "so 1 - 2x pro Monat".

Wie ist es bei Euch geregelt?

@bwhoch2

Bei uns hat der Vermieter nen Grill den alle nutzen dürfen auf die Terrasse gestellt XD

Ne im Ernst, keine Ahnung, wie das in NRW gesetzlich geregelt ist, aber in manchen Bundesländern ist zumindest mit Holzkohlegrillen komplett verboten...

@Deamonia

Hier, BY, kann das Grillen z. B. durch die Hausverwaltung auch im Garten untersagt werden. Meistens ist es verboten, auf Balkonen zu grillen und im Garten nur dann erlaubt, wenn niemand durch Rauch belästigt wird.

Damit sind die Nachbarn von nebenan, die ggf. nicht zur gleichen Wohnanlage gehören, genauso gemeint, wie die Leute in bspw. oberen Wohnungen.

Wenn also das Grillen im Garten mit Holzkohle nicht durch Vermieter oder HV generell untersagt ist, greift das Gesetz, das das zwar nicht verbietet, aber es in die Verantwortung der Griller stellt, dass niemand durch ihren Rauch oder Gerüche belästigt. Da das aber eigentlich nie zu verhindern ist, aber man andererseits das Grillvergnügen nicht ganz abwürgen will, gehen Gerichte davon aus, dass man es zu tolerieren hat, wenn z. B. 3 bis 4x pro Saison gegrillt wird. Als häufig gilt es auch noch nicht, wenn das Vergnügen 2 x im Monat ausgeübt wird.

Wird aber jede Woche oder gar mehrmals die Woche der Grill raus geholt und angefeuert, dann kann das unterbunden werden.

Was willst Du umgehen? Die Nachbarn? Weil es dann zwar weniger qualmt, aber trotzdem noch riecht? oder die Klausel im Mietvertrag, die Grillen einschränkt oder verbietet, aber Braten nicht erwähnt?

Edit: Achso, ist verboten. Na dann viel Spaß mit der Abmahnung.

Wenn laut Mietvertrag das Grillen auf dem Balkon verboten ist, ist auch das Braten verboten.

Was du dir da ausdenkst, ist lediglich eine sprachliche Spitzfindigkeit.

welche in deutschland gerichtlich immer wieder durchkommt

@KonterSchnaps

Na dann mach mal.

Mann bin ich froh, dass ich keine Nachbarn mehr habe.

Wozu diese Umstände? Ist grillen lt. Mietvertrag verboten?

ja, sonst würde die Frage keinen sinn machen ;)

@KonterSchnaps

....wenn grillen verboten ist, dann ist natürlich logischerweise auch das

Braten verboten.

@KonterSchnaps

Ach weist du, hier werden so viele sinnlose Fragen gestellt, ich geh mittlerweile lieber auf Nummer sicher und frag nach ;)

Wenn es aber lt. Mietvertrag verboten ist, hast du das mit deiner Unterschrift so akzeptiert, und kannst leider nichts machen.

@Deamonia

was wenn ich es so abdecke das niemand das grillen sehen kann. wer kann mir das dann nachweisen? bzw wie?

@KonterSchnaps

Naja, man kann es ja definitiv riechen, und auch hören, wenn jemand grillt, und den Rauch kannst du halt schlecht abdecken/verbergen.

Außerdem: Würde dir das echt noch Spaß machen, wenn du dich dafür auf dem eigenen Balkon verstecken müsstest?