Darf ich nicht mehr auf meinen Balkon grillen?

12 Antworten

Das Rundschreiben dient quasi als zusätzliche Klausel des Mietvertrags. Ob das rechtlich anfechtbar ist, kann ich jetzt nicht sagen, dafür müsstest du einen Fachanwalt für Mietrecht in Anspruch nehmen.

Grundlegend solltest du dich aber an das Verbot halten, da der Vermieter dich ansonsten abmahnen und ggf. auch fristlos kündigen kann.

Holzkohlegrills sind auf Balkons verboten.

Und du täuschst dich, wenn du meinst, dass der Geruch nicht auf andere Balkons und in andere Wohnungen zieht. Der Geruch verteilt sich überall hin in der Nachbarschaft. Diese Belästigung hat kein Mieter zu akzeptieren.

Du kannst aber jederzeit mit einem Elektrogrill grillen. Das kann dir der Vermieter nicht verbieten.

Qualle83 
Fragesteller
 14.09.2021, 11:10

Der Artikel beantwortet meine Frage leider kein Stück. Wie gesagt, ich habe die Aufforderung in einen Rundschreiben erhalten. Auch belästige ich keinen anderen Mieter, da ich im obersten Stockwerk lebe.

ghul666  14.09.2021, 11:15
@Qualle83

Deswegen beantwortet der Artikel deine Frage perfekt.

Aus dem ersten Abschnitt:

Wenn das Grillen auf dem Balkon der Mietwohnung  nicht ausdrücklich durch den  Mietvertrag  untersagt ist, ist es  prinzipiell erlaubt. Aber nur, wenn die Nachbarn hierdurch nicht beeinträchtigt werden.

Also ist es dir prinzipiell erlaubt.

Aus dem zweiten Abschnitt:

Gegen gelegentliches Grillen auf dem Balkon der Mietwohnung ist nichts einzuwenden. Dabei gilt es jedoch immer, in ausreichendem Maße auf die Nachbarn  Rücksicht  zu  nehmen. So kann man etwa auf die Windrichtung achten, mit dem Grill den nötigen Abstand einhalten und wenn möglich, auch auf einen Elektrogrill umstellen. Und natürlich gilt es in jedem Fall auch, die  Nachtruhe zu berücksichtigen. Diese gilt von  22 Uhr bis 7 Uhr. Bis 22 Uhr sollte das Grillgut also bestenfalls bereits verschmaust und die Party nach drinnen verlegt worden sein.

Probleme, die im obersten Stockwerk am geringsten ausfallen --> gut für dich.

Aus dem dritten Abschnitt:

Wie oft auf dem Balkon der Mietwohnung gegrillt werden darf, hierüber herrscht  Uneinigkeit. Davon zeugen auch die verschiedenen Gerichtsurteile, die gänzlich unterschiedlich ausfallen. Einmal wird dem Mieter beispielsweise in der Zeit von April bis September ein einmal monatliches Grillrecht zugesprochen, ein anderes Mal heißt es, dass das Grillen fünfmal im Jahr nicht übersteigen sollte.

Da ist deine eigene Verantwortung und Kommunikation mit Nachbarn gefragt.

Zusammenfassung der Seite:

Eine einheitliche Rechtslage, was das Grillen auf dem Balkon der Mietwohnung angeht, besteht nicht.
Das Grillen auf dem Balkon der Mietwohnung kann durch den Mietvertrag grundsätzlich verboten werden. Dies gilt sowohl für den Holzkohle- als auch für den Elektrogrill.
Ist es erlaubt, gilt jedoch immer das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Die Nachbarn sollten durch das Grillen auf dem Balkon der Mietwohnung daher so wenig wie möglich gestört werden.

Warum musste ich jetzt deine Arbeit machen? Deine Frage ist dort zu 100% beantwortet.

Qualle83 
Fragesteller
 14.09.2021, 11:23
@ghul666

Wieso meine Arbeit ? Meine Fragen wurden damit immer noch nicht beantwortet. Dort ist immer nur die Rede von einen Mietvertrag. Eine Rundmail ist kein Mietvertrag.

Die Aussage, dass ein Elektrogrill weniger Rauch verursacht kann ich nicht bestätigen. Mein Elektrogrill verursacht sehr viel Rauch. Auch ist in der Rundmail von einen generellen Verbot die Rede. Dies schließt auch einen Elektrogrill mit ein.

ghul666  14.09.2021, 11:24
@Qualle83

Eine Rundmail ist kein Mietvertrag und daher auch nicht rechtlich bindend. Mietvertrag. Steht doch da. Mietvertrag. Nicht Rundmail. Die ist egal, da kein Vertrag. Deswegen heißt die ja auch nicht Rundvertrag und der Mietvertrag Mietmail. Sondern andersrum. Rundmail und Mietvertrag.

Frage jetzt beantwortet?

Qualle83 
Fragesteller
 14.09.2021, 11:29
@ghul666

Damit kann ich etwas anfangen. Danke

Es geht nicht um den Rauch, sondern die Brandgefahr. Eine von mir verwaltete Wohnung ist vor 2 Jahren wegen der Holzkohle und dem Funkenflug abgefackelt.

Im Mietvertrag steht zum Grillen garnichts drin.

Also gibt es auch kein Recht, auf das Du dich stützen kannst. Hier kommt es dann auf das Bundesland an. Da gibt es keine einheitlichen Regelungen.

Qualle83 
Fragesteller
 23.09.2021, 20:05

Warum dürfen dann die Leute im baugleichen Haus gegenüber, welche von den gleichen Firmen gebaut wurde in deren Eigentumswohnung dann Grillen? Ist die Brandgefahr dort eine geringere ?

ChristianLE  24.09.2021, 08:49
@Qualle83

Nö. Es gibt keine unmittelbaren gesetzlichen Vorgaben für so etwas und die Vermieter dürfen frei entscheiden. Der eine verbietet es, der andere erlaubt es.

Letztendlich weißt Du auch gar nicht, ob die das gegenüber "dürfen" oder es einfach machen, weil der Vermieter nichts davon weiß.

Halten Sie sich einfach an das strenge Verbot und nutzen Sie die Vorrichtungen der Küche zur Fleischzubereitung.

Der Verzehr von Speisen und Getränken auf dem Balkon ist ja nicht untersagt.

Durch den ergangenen Hinweis zur Hausordnung kann das Grillen für die Hausgemeinschaft untersagt werden.

Besteht durch den Mietvertrag oder die Hausordnung ein Grillverbot, dann müssen sich Bewohner auch daran halten. Ansonsten kann eine Abmahnung oder Kündigung drohen.

Wer sich wiederholt vertragswidrig verhält, dem kann sogar fristlos gekündigt werden. 

Ein grundsätzliches Grillverbot in Mehrfamilienhäusern wurde durch das Essener Landgericht auch als zulässig erachtet.