Nachtruhe im Wohnheim

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Der Begriff der Zimmerlautstärke wird in der Regel im Mietrecht behandelt, mit dem sich zumeist - wegen der geringen Streitwerte - unterinstanzliche Gerichte zu befassen haben. In zwei Grundsatzurteilen hat jedoch auch der Bundesgerichtshof zu dieser nachbarrechtlichen Frage Stellung genommen.

Falls die „Zimmerlautstärke“ überschritten und für Nachbarn damit „deutlich wahrnehmbar“ wird, stehen dem Betroffen mehrere rechtliche Schritte zur Verfügung. Diese betreffen das Zivilrecht, Strafrecht oder öffentlich-rechtliche Vorschriften.

Eine Anzeige wegen Ruhestörung gegen den Störer ist möglich (§ 117 OWiG). Danach handelt ordnungswidrig, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen. Dabei handelt es sich um** verhaltensbedingten Lärm**, z. B. Geschrei, Musik aller Art usw.

Dauerhafte, weit über das obige Maß hinausgehende Ruhestörung, sogar nachts, kann die Gesundheit gefährden und damit den Straftatbestand der Körperverletzung (§§ 223 ff. StGB) verwirklichen oder gegen den strafbewehrten Tatbestand des § 325a Abs. StGB („Verursachen von Lärm,…“) verstoßen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Zimmerlautst%C3%A4rke

Hallo, wenn Gespräche zwischen den Leuten aus dem Wohnheim und Dir fruchtlos verlaufen sind und Du schon den Vermieter eingeschaltet hast, dann sollte zumindest dann Ruhe einkehren.

Ansonsten immer wieder beschweren. Irgendwann bekommen sie die Kündigung für das Mietverhältnisses.

Die Hausordnung hat nunmal jeder einzuhalten.

Wünsche Dir, dass Du bald wieder ruhig schlafen kannst.

Ist echt schlimm sowas. Letztens sind bei uns auch Mieter rausgeflogen XDDD Pech gehabt!

BoeserEngel 
Fragesteller
 19.01.2012, 23:48

Vielen dank für die antwort

Werde zusätzlich morgen mal persönlich mit dem Vermieter sprechen.

Hoffentlich hilft das.

Halt Dich weiter an den Vermieter. Studenten mit Berufstätigen ist allerdings in einem Wohnheim sehr ungünstig. Häng vielleicht auch nochmal einen Zettel dahin, wo es am lautesten ist.

Im schlimmsten fall ruf die polizei an die sorgen dann dafür ....

BoeserEngel 
Fragesteller
 19.01.2012, 23:50

So weit wollte ich eigentlich nicht gehen.

MissZaprina  20.01.2012, 00:23
@BoeserEngel

musst du aber, oder du musst ausziehen, wenn der vermieter nichts macht weil sonst hast du nie deine ruhe ...