Mieterhöhung Studentenwohnheim: Was sind meine Rechte?

3 Antworten

Lass dir von der Verwaltung die AGB geben und prüfe dort die Ankündigung der Mieterhöhung, insbesondere das Recht einer außerordentlichen Kündigung in diesem Fall. Storniere ionzwischen die Einzugsermächtigung

Für Studentenwohnheime gelten viele Bestimmungen zum Mietrecht nicht.

Unter anderem die für Mieterhöhungen.

Das heißt der Vermieter kann die Miete ohne Beachtung der Rechtgrundlagen laut BGB erhöhen. Ein Sonderkündigungsrecht gibt es in dem Fall nicht.

... so billig wirst du niemals wieder wohnen.

+ Du kannst ja Wohngeld beantragen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung