Nachtdienst dennoch zur Fortbildung?

2 Antworten

Du kannst nicht bis Samstag 6.15 Uhr arbeiten und um 9.00 Uhr eine Fortbildung machen.

Das Arbeitszeitgesetz schreibt die Ruhepause von 11 Stunden vor. Ist diese Fortbildung vom Betrieb, kannst Du vorher keine Nachtschicht arbeiten.

Duldet der AG das oder ordnet er das an, ist das eine Ordnungswidrigkeit, bzw. eine Straftat (§§ 22 und 23 Arbeitszeitgesetz).

Entweder Nachtschicht oder Fortbildung. Beides geht mit den o.g. Zeiten nicht.

Nein, musst du nicht. Mal abgesehen davon, dass du das auch nicht tun solltest.