darf mir mein chef meine arbeitszeit trotz gleitzeitregelung vorschreiben

2 Antworten

Wenn es eine Betriebsvereinbarung gibt, kann dein Chef sich im Bezug auf einzelne AN nicht einfach darüber hinweg setzen. Wende dich an den Betriebsrat.

ggpnls 
Fragesteller
 16.03.2012, 21:42

betriebsrat gibt's leider nicht ...

hab noch vergessen, dass es noch ne weitere kollegin gibt, die den gleichen vertrag wie ich hat ... nur nen anderen chef ... bei ihr gibts diese problematik nicht .. sie kriegt nur probleme, weil ich durch die überstunden dann eben öfters nicht da bin und sie mich dann vertreten muss (und mich vertritt keiner gern - eben wegen diesem chef grmpf) ... ist es rechtens, dass sie freiheiten gestattet bekommt, die man mir absprechen will ???

ralosaviv  17.03.2012, 10:17
@ggpnls

Du hast doch in deiner Frage geschrieben "lt. Betriebsvereinbarung". Sowas wird normalerweise zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung geschlossen. Das ist natürlich schlecht, wenn es in dem Fall keinen BR gibt.

Habt ihr ein Zeiterfassungssystem, anhand dessen du deine bisherigen Arbeitszeiten nachweisen könntest. Evtl. wäre eine Durchsetzung auf Argumentation mit betrieblicher Übung was zu machen. Ansonsten fällt die Einteilung der Arbeitszeiten unter das Direktionsrecht des Arbeitgebers. D. h., dein Chef kann durchaus berechtigt sein, diese zu ändern, so lange er sich an die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit hält. Das darf er natürlich nicht einseitig ändern.

ggpnls 
Fragesteller
 17.03.2012, 19:59
@ralosaviv

also ... wir hatten früher einen BR, weil wir einer "mutterfirma" angehört haben ... jetzt sind wir eigenständig ... gründungen eines BR wurden seitens der GF unterbunden ... jetzt macht das macht die "geschäftsführung mit sekretariat in personalunion", da es keine eigene personalabteilung gibt

mein hinweis auf eine betriebsvereinbarung kommt daher, da es ein schriftstück gibt, in dem uns in 2007 (da waren wir schon "mutterlos") die änderung der arbeitszeiten mitgeteilt wurden (also all die zeiten mit kern-normal-gleit-rahmenzeit), das den titel trägt "Änderung der betriebsvereinbarung" ...

und die anweisung auf änderung meiner arbeitszeiten kommt nicht von der GF, sondern von meinem direkten vorgesetzten .... das hab ich auch vergessen zu schreiben, sorry ....

ich will am montag mit dem GF sprechen und hoffe auf eine gütliche einigung oder sogar auf eine versetzung in eine andere abteilung ...das wär mir noch am liebsten, da ich das vertrauensverhältnis zu meinem direkten vorgesetzten jetzt endgültig verloren hab ... wir haben schon immer probleme, und ich bin ihm in der vergangenheit in sachen flexibilität wohl zusehr entgegengekommen

dafür wollte ich mich jetzt nur mal vorab informieren ...

einen gang zum arbeitsrechtsanwalt behalte ich mir noch vor ... ich will wissen, was mir zusteht, ob da wirklich so unterschiede gemacht werden dürfen

zeiterfassung gibt es ... ich arbeite schon immer so und auch in vollzeit gab es immer regelmäßig überstunden ...

für weitere hinweise bin ich dankbar und sag aber auch schon mal DANKE

ggpnls 
Fragesteller
 17.03.2012, 10:29

hat hier jemand noch eine fundierte ahnung

  • ob mein chef da flexibilität nur in eine (die für ihn optimale) richtung anwenden kann oder ob da auch die belange des einzelnen mitarbeiters berücksichtigt werden müssen .... m.e. ist dafür doch ne gleitzeit gedacht, oder?

  • in den betriesbvereinbarungen heißt es, dass zitat "in der normalarbeitszeit eine mindestbesetzung gewährleistet sein muss" ... heißt das, dass die abteilung in dieser zeit mindestbesetzt von einem in der abteilung sein muss oder ist das personenbezogen, sprich,dass ICH in der zeit da sein muss ? durch die alle abteilungskollegen ist die abteilun sozusagen runum besetzt .... und meine vertragliche arbeitszeit liegt nämlich genau in der normalarbeitszeit .. und wenn ich dann doch weiterhin um so um 7.30 komme, müsste das doch auch ein spielraum sein, den man mir zugestehen muss ... nach hinten nimmt man sich den spielraum ja einfach von mir ...

mein chef ist leider ein von der sorte, der sein vorzimmer gerne einfach nur besetzt weiss ... ob er im büro ist oder nicht .... ob arbeit da ist oder auch nicht ... betreutes arbeiten also ;-)

so, ich hab jetzt von einem anwalt die antwort bekommen und will sie euch nciht vorenthalten:

die krux ist der fehlende betriebsrat .. mit BR hätte ich mehr chancen

so darf mir mein arbeitgeber die arbeitszeiten vorschreiben - direktionsrecht

die ungünstigen anfahrtszeiten sind ganz allein mein bier ... da kann ich nur auf ein entgegenkommen hoffen, wenn ich das gespräch mit dem GF habe ...

nennt mich jetzt "sklave"