Nacht in Polizeizelle

15 Antworten

wenn du lediglich einen Streit schlichten wolltest und letztlich doch darin verwickelst wurdest, ist es salopp gesprochen; Dumm gelaufen.

Die Polizeibeamten rochen wohlmöglich deine „Bierfahne“ gingen der Sache offenbar auch nicht weiter nach, ob lediglich angetrunken oder betrunken – sondern handelten forsch nach eigenem Ermessen.

Im Resultat, verbrachtest eine Nacht im Gewahrsam und bekommst demnächst noch Post, Kostenrechnung der Unterbringung.

Die Richtigstellung des Sachverhaltes und letztlich auch das vorenthaltende Schriftstück durchzulesen, solltest du bei Gelegenheit die Polizeiwache aufsuchen.

Google54 
Fragesteller
 22.07.2012, 09:05

Ich wurde halt nicht in den Streit verwickelt, sondern die Polizei hat halt den Platzverweis ausgesprochen aber der Streit ging weiter und ich wollte halt weiter schlichten. Das bin ich selbst schuld gewesen, obwohl ich es immernoch als richtig erachte (aber das spielt ja eh keine Rolle). Also kann ich heute Mittag zur Wache gehen und alles selbst prüfen und wenn etwas nicht stimmt, im schlimmsten Fall Klage einreichen?

DerHans  22.07.2012, 10:41
@Google54

Ni.mm einen Reporter mit. Dann haben andere auch was ztu lachen

helmutgerke  22.07.2012, 12:35
@Google54

Nein, Google54 - eine Klage bringt nicht – du kannst allenfalls dich über das deiner Ansicht nach ungerechtfertigtes verhalten der Polizeibeamten beklagen

Der Amtsträger, Polizei hat sich aus deiner Sicht fehlerhaft verhalten und daher kannst du dich mit einer formlosen Dienstaufsichtsbeschwerde an die oberste Dienstbehörde wenden.

Wenn deine Dienstaufsichtsbeschwerde ausreichend begründet ist, wird ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Möglicherweise reicht es aber auch schon, wenn du dein Anliegen direkt, dem Vorgesetzen der Beamten vorträgst.

zu 1: Eine Nacht zum Ausnüchtern ist rechtens. Ebenso, wenn auf einen Platzverweis nicht reagiert wird. Den Anordnugnen der Polizei ist Folge zu leisten.

zu 2: Natürlich darfst du durchlesen, was du unterschreiben sollst. Wenn sie aufgeschrieben haben, dass du dich geweigert hast, ist das ja nicht ganz falsch- allerdings unvollständig. Ich würde an deiner Stelle schriftlich zu Protokoll geben, dass du das Gefühl hattest, du solltest genötigt werden, da du keine Zeit bekamst, dir den Text durchzulesen.

zu 3: Die Klingel ist bestimmt nicht für Fragen, sondern für Notfälle. So wie die Klingeln in Krankenhaustoiletten, falls einer dort ohnmächtig wird.

Google54 
Fragesteller
 22.07.2012, 08:22

1: Ok das wusste ich nicht, weil ich nicht von den Behörden darüber unterrichtet wurde. Danke.

2: Ich durfte es nicht durchlesen. Ich habe mehrfach darum gebeten aber nach dem dritten Mal hat ein Polizist unter das Blatt geschrieben, dass ich mich geweigert hätte.

3: Das wusste ich ebenfalls nicht, weil ich nicht darüber unterrichtet wurde. Danke.

Mal ernsthaft: wie hoch rechnest du deine Chancen hier eine sachlich richtige Antwort zu erhalten? Wenn du das Geld für einen Anwalt sparen willst, wird dir wohl nichts anderes übrig bleiben, als deinen Ärger runter zu schlucken. Auch mit Anwalt stehen deine Chancen nicht besonders. Recht haben und Recht bekommen sind immer noch 2 Paar Schuhe Immer vorausgesetzt du bist tatsächlich so unschuldig, wie du in deiner Frage schreibst.

Google54 
Fragesteller
 22.07.2012, 08:45

Ich sage ja ich bin nicht unschuldig. Ich habe dem Platzverweis der Polizei nicht Folge geleistet, wie in der Frage beschrieben (auch wenn ich das nur getan habe um weiter zu schlichte aber das ist ja letztlich egal). Aber ich fand die Behandlung auf dem Weg zur Wache und in der Wache nicht rechtens und möchte nun einfach nur wissen ob das alles rechtens war und welche Möglichekiten ich habe.

DerHans  22.07.2012, 10:43
@Google54

Noch mal. Sei froh, dass du nicht irgendwo über den Bordstein gestolpert bist.

Was willst Du denn jetzt hören? Du hast getrunken, Du hast von der Polizei einen Platzverweis bekommen, an den Du Dich nicht gehalten hast.

Wenn Du wirklich in Handschellen mitgenommen wurdest und in eine Ausnüchterungszelle gesteckt wurdest ohne Alkoholtest ( und ja, man/frau kann auch ohne so einen Test beurteilen, ob jemand angetrunken ist oder nicht), da haben die Polizisten das nicht ohne Grund gemacht. Da war man nämlich der Meinung, dass Du in Deinem Zustand eine Gefahr für Dich und andere darstellst.

Und an dieser würde ich dann sehr gerne mal die Schilderung von einem Polizisten hören, der heute nacht mit dabei war.

Google54 
Fragesteller
 22.07.2012, 08:19

Das steht doch garnicht zu Protokoll ob mann/frau auch so beurteilen kann ob ich angetrunken war. Ich WAR angetrunken, ja. Aber das ist noch lange kein Beweis dafür. Ich habe mehrfach um einen Bluttest gebeten aber mir wurde gesagt, dass das Wochen dauern kann, was nicht stimmt.

Oldie01  22.07.2012, 08:25
@Google54

Das Ergebnis eines Bluttest bekommt man erst nach Wochen. Was soll der also in der Nacht bewirken? Ein Alkoholtest ist auch nicht nötig um jemanden in Gewahrsam zu nehmen. Das unterliegt einzig der Beurteilung der Beamten.

Google54 
Fragesteller
 22.07.2012, 08:41
@Oldie01

Verstehst du nicht worum es geht? Ich wollte ja nur darüber informiert werden WARUM ich festgehalten werde. Das ist wohl mein gutes Recht. Hört endlich auf der Polzei in den Hintern zu kriechen und beurteilt die Situation objektiv.

Oldie01  22.07.2012, 09:55
@Google54

was willst du eigentlich noch? Du schreibst doch selber das du dem Platzverweis nicht nachgekommen bist. da ist dein WARUM. Wenn man Mist baut dann sollte man einfach dazu stehen.

Google54 
Fragesteller
 22.07.2012, 09:57
@Oldie01

Liest du die Fragen nicht? Es geht nicht um den Platzverweis sondern um die Behandlung. Haben wir das nun geklärt?

DerHans  22.07.2012, 10:33
@Google54

Die Behandlung hast du doch selbst provoziert. Sei froh, dass du bei der Polizei nicht die Treppe runter gefallen bist.

PepsiMaster  22.07.2012, 10:36
@Google54

@Google54

Ein Bluttest? Wofür?

Der kostet eine Menge Geld .. und wird aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur im Rahmen von Ermittlungsverfahren bei Straftaten durchgeführt oder wenn der exakte Alkoholwert sonst notwendig ist.

In Deinem Fall hat der Alkoholwert keine große Rolle gespielt .. also keine Blutentnahme.

Hoffentlich hast du was daraus gelernt. Vielleicht hilft es ja, wenn du die Rechnung für diese Aktion bekommst.