Deutsche Bahn: Automat nicht hochgefahren

Der Bildschirm blieb die ganze Zeit so - (Gesetz, Strafe, Zug) Automat (Ich konnte nichts wählen!) - (Gesetz, Strafe, Zug)

6 Antworten

In diesem speziellen Fall muss man den Vorfall der Bahn schriftlich melden mit Bearbeitungsnummer, Foto usw. In der Regel muss man dann nicht zahlen. Am besten lässt Du das Deine Eltern schreiben. Adresse müsste auf dem pinken Zettel stehen.

irgendwo auf dem Zettel wird doch sicherlich ne Telefonnummer stehen. Ruf da an und klär das.

Das nächste Mal kannst du evtl. direkt auf den Schaffner zugehen und ihn fragen, ob er dir ne Fahrkarte ausstellen kann.

Wenn Du keinen Fahrschein kaufen konntest, bist Du verpflichtet, im Zug von Dir aus sofort auf den Schaffner zuzugehen und zu erklären, dass du einen Fahrschein nachlösen willst.

Hast Du das nicht gemacht und Dich erst vom Schaffner ansprechen lassen, ist das Verhalten des Schaffners völlig in Ordnung.

Sobald Du die Zahlungsaufforderung der Bahn erhalten hast, kannst du diese Sache mit Hilfe der Beweisfotos klären.

Kein Grund, jetzt Stress zu machen.

Am besten regelst Du das mit Hilfe Deiner Eltern.

Du warst verpflichtet, gleich nach dem Einsteigen den Schaffner zu suchen und eine Fahrkarte zu kaufen. Wäre er nicht gekommen, wärst du ansonsten schwarz gefahren. Das Risiko bist du eingegangen und dabei erwischt worden - also ist die Bahn im Recht und du musst zahlen.

Schreib der Bahn und erkläre die Situation. Regulär hätte der Schaffner dir ein normalpreisticket verkaufen müssen, regulär hättest du den Schaffner ansprechen müssen.

nicht im BaWü, da darf der Schaffner im Nahverkehr das nicht