Wie lange nach Auszug kann der Vermieter noch forderungen stellen?

10 Antworten

Nun kam heute ein Brief mit der Aufforderung den Schlüssel zu holen und aus zu räumen,sonst werde man eine Firma beauftragen und mir die Ksten auferlegen...... Is das noch rechtens

Ja: Grundsätzlich schuldest du geräumte Übergabe. Selbstverständlich kann der Vermieter dich dazu unter angemessener Fristsetzung auffordern oder andernfalls auf deine Kosten Räumung und Entsorgung vornehmen.

Zunächst an dem Mobiliar, dass dir gehört und du fälschlicherwesie meintest, dass "ich meinerseits auch die [meine] alten Möbel stehen lassen" kann :-O

Bei der Einbauküche käme es darauf an, ob sie bei Mietbeginn ausdrücklich als nicht mitvermietet benannt erklärt, vielmehr vom Vormieter kostenlos überlassen wurde. Genau das wurde dir auf Anfrage im Dezember 2013 nach dem Einzug aber mitgeteilt :-O

Dann kannst du sie nicht nur wegwerfen, wie dir das bereits bei Einzug gesagt wurde, du musst es nach Auszug sogar, wenn der Nachmieter das so verlangt.

fast zwei monate nach Schlüsselübergabe?

Ja: Ohne Mietmängelfreiheitsbescheinigung kann der VM bis zu 6 Monate nach Rückgabe Mängel behoben beanspruchen.

G imager761


TrudiMeier  21.02.2016, 15:53

Auf meine telefonische Frage was mit den Küchenmöbeln ist die da drin stehen,kam die lapidare Antwort das die vom Vormieter seien und ich die weg werfen könne.

Die Entsorgung der Küchenmöbel ist m. E. Aufgabe des Vermieters, nicht die des Mieters. Zwar wurden stammen die Küchenmöbel vom Vormieter, jedoch wurden diese dem Vermieter kostenfrei überlassen und nicht vom Mieter übernommen. Damit ist die Küche Eigentum des Vermieters und der damit auch für die Entsorgung zuständig.

Seinen eigenen Kram muss der FS natürlich selbst entsorgen.

Meine Meinung:

 Derjenige, der eine Behauptung aufstellt und damit eine Forderung verbindet, muss die Richtigkeit seiner Behauptung beweisen können, sonst ist seine Forderung unbegründet.

Ohne beidseitig unterschriebenes Übernahmeprotokoll vom Zeitpunkt Deines Einzugs, hat der Vermieter die schlechteren Karten. Er kann nämlich nicht beweiseen, dass die Küchenmöbel von Dir sind. Und Du hast doch gaaanz sicher Helfer beim Einzug gehabt, die die vorhandenen Küchenmöbel gesehen haben, als sie beim Einzug halfen ;)


LG

Gerhart  21.02.2016, 09:51

Diesen Beweis muss der Vermieter gar nicht antreten. Der ausziehende Mieter schuldet dem Vermieter eine  geräumte Wohnung. 

winherbyx  27.02.2016, 18:35
@Gerhart

Aber nur dann, wenn es so vereinbart ist. Ohne schriftliche Verträge hat ein Fordernder  in Deutschland immer die schlechteren Karten.

Ich spreche allerdings nur von den bereits vorhanden gewesenen Küchenmöbeln. Wenn er jetzt auch noch seine mitgebrachten stehen lassen will, dann sieht´s natürlich anders aus. 

Jürgen hat sich diesbezüglich nicht sehr genau artikuliert.

Natürlich kannst du deine Möbel nicht einfach dort stehen lassen. Ganz egal, ob du damals die Möbel entsorgt hast. Das hättest du ja nicht tun müssen.

Der Vermieter wird sich an deiner Kaution gütlich halten oder dir einen Mahnbescheid schicken, wenn er keine Kaution zur Verfügung hat.

Nun bin ich am 1.1.16 dort ausgezogen und hab meinerseits auch die alten Möbel stehen lassen.

Welche alten Möbel? Deine alten Möbel oder die alte Küche vom Vormieter?

Juergen1509 
Fragesteller
 21.02.2016, 01:18

Beides,die alten vom vormieter und meine. Wie gesagt ich hab bei der Wohnungsgesellschaft die Schlüssel.geholt und hin gebracht ohne irgendwas. Ich hab dann nur bescheid gesagt was alles kaputt ist (Türen ,Fußboden) da kam auch kein Feedback. Und wegen den.Möbeln gefragt. Und dann hab ich mir gedacht das ich es genauso mache. Ich hab für alles meine Kinder 19 und 17 Jahre alt als zeugen.

TrudiMeier  21.02.2016, 11:22
@Juergen1509

Entschuldige mal, aber es ist doch vollkommen logisch, dass man seine eigenen Möbel mitnimmt. Und wenn man sie nicht mehr haben will, selbst entsorgt. Du hast eine leere Wohnung übernommen, also musst du sie natürlich auch leer zurückgeben und nicht dem Vermieter die Entsorgung deiner alten Möbel aufs Auge drücken.

Was die Küche betrifft: Hier hat der Vermieter gesagt, dass du sie wegwerfen kannst.  Das musst du aber nicht. Da du sie nicht ausdrücklich vom Vormieter übernommen hast, ist diese nicht dein Eigentum und somit vom Vermieter zu entsorgen, wenn er sie loswerden will. Aber deinen eigenen Müll musst du schon selbst entsorgen. Oder der Vermieter machts auf deine Kosten. Das darf er bis 6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses.

Und dann hab ich mir gedacht das ich es genauso mache.

Und sich dann beschweren, dass der Vermieter dich auffordert, deinen Kram auszuräumen? Diese Denkweise finde ich schon unverschämt.

DerHans  21.02.2016, 11:52
@TrudiMeier

Wenn wegen dieses Mülls die Wohnung noch nicht vermietet werden kann, kommt auch noch eine Nutzungsausfallentschädigung dazu.

Jegliches bei Mietbeginn in der Wohnung befindliche Mobilar gilt als mitvermietet. So auch die vom Vormieter dagelassenen Küchenmöbel. Es sei denn, du hättest sie direkt vom Vormieter übernommen. Das ist hier nicht der Fall. Also musst nicht du diese beräumen. Das ist Angelegenheit des Vermieters und das auch auf seine Kosten.