Nachsendeantrag Post Anschrift soll nicht weitergegeben werden

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Du stellst ganz normal einen Nachsendeantrag. Da kannst Du dann angeben, dass Deine neue Anschrift nicht weitergegeben werden darf. Das heißt, dass Dir die Post zwar nachgesandt wird, aber dem Absender nicht Deine neue Anschrift mitgeteilt wird. Das solltest Du, soweit Du es willst, alles selbst erledigen. Du siehst ja, was Du für Post bekommst. Diesen meldest Du dann einfach Deine neue Adresse...

dann solltest du keinen Nachsendeantrag stellen! denn das ist der Sinn des ganzen, dass die Absender deine neue Adresse erfahren!!!

mamaundkind  10.07.2012, 16:30

falsch

mamaundkind  10.07.2012, 16:30

falsch

Wenn du nicht willst das jemand deine Adresse rausbekommt, brauchst du eine Auskunfstsperre. Dann musst aber begründen warum du diese brauchst. Diese beantragst du beim Einwohnermeldeamt.

Mismid  10.07.2012, 16:10

ja und wenn das neue Gesetz durch ist, dann nützt selbst ein Widerspruch nichts. Jede Adresse wird dann einfach verkauft für 9,50 EUR

Nudelsternchen  10.07.2012, 16:22
@Mismid

Ja, das ist sowieso eine der größte Schweinerein, die sich in der letzten Zeit ausgedacht haben!

mamaundkind  10.07.2012, 16:35
@Nudelsternchen

Nur hat das ganze nichts mit einem Nachsendeantrag bei der Post zu tun. Das Einwohnermeldeamt gibt ja der Post keine Adressen und genausowenig die Post dem Einwohnermeldeamt.

Mismid  10.07.2012, 20:40
@mamaundkind

doch mit dem neuen Gesetz kann jede Firma alle Adressen vom Einwohnermeldeamt kaufen