Nachbars Baum fällt auf unseren Zaun - unsere Hausratversicherung soll zahlen?

11 Antworten

Der Baumbesitzer hat eine Verkehrssicherungspflicht, muss den Baum also regelmäßig kontrollieren, macht er das, so haftet er nicht bei Sturm, es ist dann also höhere Gewalt.

Denkt daran, dass der Geschädigte beweisen muss, dass der Baumbesitzer nicht der Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist.

Klar zahlt die Hausratversicherung, da eben Sturm darin versichert ist. Der Hausrat muss nicht zwingend im Haus sein, er kann außerhalb des Hauses sein. Es gilt aber zumutbar, Gegenstände vor Sturm zu schützen. Gartenmöbel kann man im Haus bringen, einen Zaun logischerweise nicht. Daher ist er mitversichert.

Das ist kein Fall für eure Hausratversicherung, sondern für eure Gebäudeversicherung. 

Wenn den Nachbarn kein Verschulden trifft, haftet er auch nicht. Bei starkem Sturm ist das wahrscheinlich. Er würde z.B. dann haften, wenn ihm bekannt war, dass der Baum umfallgefährdet war er aber nichts dagegen unternommen hat.

Eine "Kasko" soll mit Sicherheit nicht in den Vertrag eingebraut werden, sondern vermutlich eine Selbstbeteiligung. Immer noch besser als wenn euch der Vertrag gekündigt wird, denn dann bekommt ihr Probleme eine neue Versicherung zu finden.

Insofern alles korrekt. 

Der Nachbar ist verpflichtet seine Bäume kontrollieren zu lassen, sie müssen in einem Zustand sein, dass keine Verkehrsgefährdung ausgeht.

Mich wundert, dass eure Hausratsversicherung sich da für zuständig erklärt.

Informier dich doch direkt beim Grünflächenamt und beim Ordnungsamt. Nach dem ersten Vorfall sollten doch alle Bäume auf Standfestigkeit kontrolliert worden sein, wie dass denn sein kann, dass schon wieder einer umgefallen ist.

In Deutschland zahlt der Schadensverursacher, außer bei Sturm, dass ist höhere Gewalt 

schleudermaxe  06.10.2017, 08:35

... dann ist aber auch der Sturm der Verursacher. Bei dem ist aber nichts zu holen.

Genau deshalb lassen ja viele Damen und Herren Bürgermeister sammeln für die lieben Bürger.

Es ist schon wieder passiert: Nachbars Bäume sind auf unseren Zaun gestürzt. Das zweite Mal innerhalb von drei Monaten.

Bei Sturm kein Wunder. Und ja, das zahlt - sofern nicht ein Verschulden (mangelnde Standfestigkeit) nachweisbar wäre - nur die *eigene* Versicherung.

Beim ersten Mal zahlte unsere Hausratversicherung anstandslos. Nun sagt sie, dies wäre der vierte Schaden innerhalb von fünf Jahren, daher würdesich entweder die Prämie erhöhen oder wir müssten so eine Art "Kasko" in den Vertrag für die Hausratversicherung aufnehmen.

Das ist überhaupt kein Fall für die HR, sondern für die VGV. Denn nur dort ist ein zaun je nach Tarif inklusive, respektive gegen Aufschlag mitversichert. Hier kann also etwas nicht stimmen. Ich würde vermuten, ihr habt eine Kombiversicherung für alles - nichtsdestotrotz sind das unterschiedliche Vertragswerke.

Es wundert mich, dass meine Versicherung sagt, dass wir mit unserer
Hausratversicherung für die Schadenregulierung "zuständig" sind und
nicht Nachbars Haftpflichtversicherung...

HP setzt ein nachzuweisendes Verschulden des Eigentümers der Bäume voraus, was bei Sturm de facto auszuschließen sein dürfte. Und bei Orkanstärken wie gestern ist das immer ein Fall für die *eigene* Versicherung (spätestens seit der Änderung der VGV-AGB 2016, die die Deckungszusagen auf das Eigentum des VN beschränkt).

Oder wohin kann ich mich als Geschädigter wenden?

An den Versicherungsmakler oder eben direkt an den eigenen VR.

Ich danke schon mal allen für die Antworten bis hierher.

Es war beide Male ein Sturmschaden.

Im Juni sprach ich mit unserer Versicherungsagentur darüber. Die sagten gleich, dass das ein Hausrat-Schaden sei, der von unserer Versicherung gedeckt wäre.

Argument: man kann nicht immer sicher sein, dass der Schadenverursacher eine Versicherung hat. Daher sei es (von wem auch immer) so geregelt, dass die eigene Versicherung dafür aufkommt.

Vor ein paar Wochen hatten wir nun einen Schaden auf unserem Grundstück durch einen unserer Bäume. Den wollte ich unserer Versicherung melden. Dort riet man mir ab, da dieses die besagten Folgen (z.B. Prämienerhöhung) haben würde...

Ich sagte noch, dass wir von Bäumen auf sämtlichen Nachbar-Grundstücken umgegeben seien und doch nichts dafür könnten, wenn diese dann bei uns einen Schaden verursachen würden. Das sei aber leider so... war die sinngemäße Antwort.

Es entzieht sich auch meiner Logik, warum nicht Nachbars Haftpflicht-Versicherung (oder er selbst falls er keine hat) für unseren Schaden eintreten muss. Der Schaden ist gestern durch Sturm XAVIER entstanden und Nachbar hat selbst auch etwas "auf Durchzug" gestellt...

Es ist einfach ärgerlich und nervig...

schleudermaxe  06.10.2017, 08:53

.... was soll das und warum stehen solche wichtigen HinweiseVorgaben nicht gleich in der Frage?

Der BGH hat mehrmals schon entschieden.

Keiner ist verpflichtet, einen Sturm oder Orkan persönlich festzuhalten und gegen diesbezügliche Schäden kann sich jedermann/frau absichern.

Falls nicht, helfen die Damen und Herren Bürgermeister im Rathaus durch Spendenaktionen, wie jeder aus den Medien hören und sehen kann.

Beachte: Das Holz auf Euren Grundstück gehört ab Grenze Euch!

FordPrefect  06.10.2017, 08:58

Es war beide Male ein Sturmschaden.

Damit ist der Nachbar - sofern die Bäume nicht krank oder altersschwach waren - aus der Haftung.

Im Juni sprach ich mit unserer Versicherungsagentur darüber. Die sagten gleich, dass das ein Hausrat-Schaden sei, der von unserer
Versicherung gedeckt wäre.

Das kann ich mir nicht vorstellen. Zäune sind als feste Bestandteile des Grundstücks kein Teil des Hausrats, sondern in der VGV mitversichert.

Vor ein paar Wochen hatten wir nun einen Schaden auf unserem Grundstück durch einen unserer Bäume. Den wollte ich unserer Versicherung melden.

Richtig. -> VGV.

Dort riet man mir ab, da dieses die besagten Folgen (z.B.
Prämienerhöhung) haben würde...

Naja, bei ständigen Schäden steigt logischerweise das Risiko, und damit die Prämie.

Ich sagte noch, dass wir von Bäumen auf sämtlichen Nachbar-Grundstücken umgegeben seien und doch nichts dafür könnten, wenn diese dann bei uns einen Schaden verursachen würden. Das sei aber leider so... war die sinngemäße Antwort.

Das ist auch exakt richtig. Die VGV deckt die Risiken des Eigentümers für sein Eigentum. Fällt also ein Baum auf deinem Grund um und beschädigt dein Eigentum, wird deine VGV dich dafür entschädigen resp. die Kosten tragen gem. KV. Und das war es auch schon. Die Schäden bei Dritten sind darin nicht abgedeckt, und sind dem Eigentümer auch nicht anzulasten, sofern ihn kein Verschulden am Schadensereigns trifft. Das ist bei Sturm de facto nie der Fall, hingegen bei umstürzenden Bäumen ohne äußere Einwirkung sehr wohl.

Es entzieht sich auch meiner Logik, warum nicht Nachbars
Haftpflicht-Versicherung (oder er selbst falls er keine hat) für unserenSchaden eintreten muss.

Ganz einfach - jede Haftung setzt ein Verschulden voraus. Da niemand den Sturm verursacht hat, gibt es für Folgeschäden auch keine Haftung. Genau dafür ist man als Eigentümer ja selbst versichert.