Mein ausgezogner Sohn hat eine teures Rad, ist das über meine Hausrrat versicherung mit abgedeckt?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Magdalein84,

sobald Kinder aus dem Elternhaus ausziehen, ist in der Regel eine eigene Hausratversicherung erforderlich. Bei einigen Anbietern ist jedoch der Hausrat der Kinder nach dem Auszug für einen begrenzten Zeitraum über die Eltern noch mitversichert.

Falls ein Fahrrad bei einem Einbruchdiebstahl entwendet wird, ist dieses über die vereinbarte Versicherungssumme abgedeckt.

Sollte es sich um einen Fahrraddiebstahl außerhalb der eigenen vier Wände handeln, kann dieser bei vielen Versicherern im Rahmen der Hausratversicherung zusätzlich mitversichert werden.

Tipp: Einige Versicherer bieten sogenannte spezielle Fahrradversicherungen an!

Ob ein Diebstahl über Ihre Versicherung abgedeckt wäre, klären Sie am besten direkt mit Ihrem Versicherer.

Viele Grüße

Bernhard Gabriel, CosmosDirekt

Wenn das Rad bei dir in Verwahrung ist, egal ob Dachboden, Keller oder Garage, ist es Bestandteil deines Hausrats und von der Versicherung gegen Diebstahl, Feuer usw. mitversichert. Wenn es beim Junior steht, ist es sein Problem!

Grundsätzlich sind Versicherungsbedingungen je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich. Nimmt man die Musterbedingungen des GDV, so heisst es dort:

"Versicherte Sachen, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder die deren Gebrauch dienen, sind weltweit auch versichert, solange sie sich vorübergehend außerhalb des Versi-cherungsortes befinden. Zeiträume von mehr als drei Monaten gelten nicht als vo-rübergehend.

Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft le-bende Person zur Ausbildung, zur Ableistung eines freiwilligen Wehrdienstes, eines internationalen oder nationalen Jugendfreiwilligendienstes (Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr) oder des Bundesfreiwilligendienstes außerhalb der Wohnung auf, so gilt dies so lange als vorübergehend nach Nr. 1, bis ein eigener Hausstand be-gründet wird."

Da der Fragesteller beschreibt, dass der Sohn ausgezogen ist, insofern hat er wohl einen eigenen Hausstand begründet. Er muss also eine eigene Hausratversicherung abschließen.

Da müsste man etwas mehr zur Versicherung wissen - Üblicherweise sind 1% der Versicherungssumme die Obergrenze, wenn nichts anderes vereinbart und bezahlt.

Also wie hoch ist die Versicherungssumme?

Gilt die Versicherung nur bei euch Zuhause? - steht auch in der Police - gilt diese auch Nachts, wenn das Fahrrad vor dem Haus angekettt ist? - steht in der Police!

Wenn Ihr ds nicht selbst nachlesen wollt, dann ist der richtige Mann die servicehotline der Versicherung oder euer Versicherungsmakler.

Und nicht vergessen - Nur schriftliches zählt, also wenn man es nicht nachlesen kann, dann ist es nicht verbindlich, wenn mal was passiert...

Bei den meisten Hausratversicherungen sind Fahrräder meist nur bis zu einem gewissen Neu-wert mit versichert. Ich meine, bei meiner Hausratversicherung sind Fahrräder nur mit einem Neuwert von maximal 750 € versichert. Willst Du einen höheren Neuwert versichern, musst Du entweder eine spezielle Versicherung abschließen oder (falls möglich) den Vertrag der Haus-ratversicherung modifizieren. Frage bei Deiner Versicherung nach!