Nachbars Baum beschädigt unser Gartenhaus!

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Sofort Fotos von dem Baum machen !!!! Wenn möglich auch von unten (also in Nachbars Garten ) Er ist verpflichtet für die Standsicherheit zu sorgen, dazu gibt es Gesetzte . Ich vermute mal, er hat seine Versicherung nicht über den Zustand des Baumes informiert. Ihr geht mit den Fotos sofort zum Anwalt! Ihr müsst nichts selbst bezahlen, glaube mir.

Ich verbringe ca. 90 % meiner Arbeitszeit mit der Kontrolle von Strassenbäumen. Wir werden auch regelmässig über die aktuellen Gesetzeslagen informiert.

@dingdong21, sehr gute Antwort, DH

@juna57

Danke juna 57, ist ja nicht schwer, wenn man es beruflich macht ;o)

Nach meinem Dafürhalten müßte die Haftpflichtversicherung des Nachbarn für diesen Fall infrage kommen und nicht Euere Gebäudeversicherung. Aus SIcherheitsgründen würde ich trotzdem meiner eigenen Versicherung den Schadensfall melden. Diese werden dann schon feststellen, welche Versicherung zuständig ist. Es könnte ja sein, daß der Nachbar gar keine Haftpflichtversicherung hat und deshalb seine Versicherung von vorne herein ablehnt, den Schaden aufzunehmen, dann könnte es ja sein, daß der Nachbar selbst zahlen müßte, wenn auch Euere Versicherung eine Verpflichtung zur Regelierung des Schadens ablehnt. In welchem Zustand der Baum war, ist sicher nicht ausschlaggebend.

Typischer Fall von Haftpflicht ! Wenn die Versicherung (was für eine?) des Nachbarn nix damit zu tun hat: der Nachbar selbst kommt aus der Haftung nicht heraus, hat er keine Haftpflichtvetsicherung, die einspringt, muss er es selber bezahlen! Macht Fotos, lässt einen Anwalt einen Brief mit Eurer Forderung an den Nachbarn schicken und setzt ihm eine Frist.

Im Grunde ist hier schon alles erklärt worden. Der Nachbar hat einer Verkehrssicherungspflicht folge zu leisten. Also hat er zu zahlen, insofern der Baum schon vorher sichtbare Schäden hatte. Wenn er nur morsch war, ist das noch lange kein Fällungsgrund. Es ist wichtig von allem Fotos zu machen. Vor allem von der Bruchstelle, (bzw. vom Wurzelkörper, wenn dieser mit raus ist). Es ist nämlich später noch nachweisbar, ob ein vorheriger Schaden offensichtlich war. Denn nur wenn der Schade vorher sichtbar war, und sich dieser auch noch an der Bruchstelle befindet, ist der Nachbar haftbar. In jedem anderen Fall spricht man von höhere Gewalt. Wer dann dafür aufkommt ist mit den Versicherungsmaklern auszumachen. Das beste ist also von allem ausführlich Fotos zu machen und deine Versicherung zu kontaktieren. Die wissen schon wie die sich anlegen müssen... Ansonsten viel Glück, denn das Rechtssystem geht oft komische Wege ...

welchen grund gibt die versicherung an?

möglich das du deinen nachbar hättest anscheiben müssen, das der baum eine gefahr dastellt und er ihn fällen soll.

oder die versicherung meint das sie nicht zuständig ist, weil dein nachbar sich nicht um die fällung gekümmert und von der gefahr wusste.