Ist ein Fahrrad durch einen Zaun abgeschlossen?

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Grundsätzlich sind Sachen in der Hausratversicherung gegen Einbruchdiebstahl versichert. Hier muss in den abgeschlossenen Raum eines Gebäudes eingebrochen werden (abgekürzt). Der abgeschlossene Zaun schließt keinen "Raum eines Gebäudes" ab und erfüllt damit die Voraussetzung nicht. Und wenn das Gartenhaus nicht abgeschlossen war ist es kein Einbruchdiebstahl und damit über die Standarddeckung nicht versichert.

Jetzt kommt die Frage nach "Fahrraddiebstähle sind extra mit aufgeführt"...soll das heißen Fahrräder sind auch gegen sog. einfachen Diebstahl versichert (Fahrradbaustein)? Dann wäre dein Fahrrad auch versichert wenn es aus dem nicht abgeschlossenen Gartenhaus geklaut wird. 

ABER: Es muss "in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloss gesichert" sein. Wenn dein Fahrrad also nicht angeschlossen war (man kann ein Fahrrad in der Regel nicht abschließen), besteht auch hier kein Versicherungsschutz. 

Wenn es in dem abschließbaren Gartenhaus war, dann gibts ne Chance. Wenn es "nur" in dem Garten war, dann brauchst Du die Versicherung nicht fragen.

In dem Fall liegt eine Obliegenheitsverletzung vor (ich glaube jedenfalls, dass das so heisst ^^). Sprich Du hättest mit einem Schloss abschließen müssen.

Wenn es in dem abschließbaren Gartenhaus war, dann gibts ne Chance

Das Gartenhaus muss aber nicht nur "abschließbar" sondern auch tatsächlich "abgeschlossen" gewesen sein. Sprich, die Polizei muss Einbruchspuren festgehalten haben. 

nicht Hochsicheheitsbunker, aber Fahrradschloss-/Kette sind schon von Vorteil