Nachbarn beschweren sich wenn man nachts duscht. Zu rechts?

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Selbstverständlich darf man. Selbst wenn die Hausordnung nachts einen Wasserstopp verlangt, dürfen Mieter nach 22 Uhr duschen als auch baden. Hierzu wurde bereits entschieden, dass eine Klausel, nach der zu bestimmten Zeiten weder gebadet noch geduscht werden darf gegen das Recht der AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) verstoße. Es gibt eine Vielzahl an Gerichtsurteilen, die schon mehrere Male gegen die Hausordnung und damit für das Recht des Mieters auf Baden und Duschen nach 22 Uhr entschieden haben. Nächtliches Duschen und Baden ist somit generell zu akzeptieren, vorausgesetzt sie dauern nicht länger als 30 Minuten. Mehrstündiges Dauerduschen ist also unzulässig. Der Zeitpunkt spielt dabei keinerlei Rolle. Selbst das Betätigen der Toilettenspülung oder laufendes Wasser im Badezimmer nach 22 Uhr muss durchgehend akzeptiert werden, denn Geräusche von einlaufendem Wasser gehören zu den üblichen Wohngeräuschen und sind also zu tolerieren. (js)

Hierzu wurde bereits entschieden, dass eine Klausel, nach [...] gegen das Recht der AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) verstoße. Es gibt eine Vielzahl an Gerichtsurteilen, die [...] für das Recht des Mieters auf Baden und Duschen nach 22 Uhr entschieden haben.

Bitte mal lesen, es geht hier nicht um Mieter...

@XtraDry

Ich denke mal, bei Eigentümern gilt das gleiche. Und auch bei EGTW gibt es eine Hausordnung.

@XtraDry

Wenn es sogar "einfachen Mietern" erlaubt ist, sich auch nach 22 Uhr zu Duschen oder zu baden, sofern dies in einem vernünftigen Rahmen bleibt, wird dieses Recht doch mit Sicherheit auch für Besitzer von Eigentumswohnungen gelten.

Wenn dir die Wohnung gehört, können sich die Nachbarn eigentlich beschweren, bis sie schwarz werden.

Schau eventuell mal in der Hausordnung nach. Die müsste es geben, wenn das ein Mehrparteienhaus ist. Wenn da nicht ausdrücklich vermerkt ist, daß Duschen Nachts verboten ist, kannst du das machen, wann du willst.

Es gibt ja auch Leute, die erst spät abends von der Arbeit kommen. Die müssen sich ja auch waschen können, ohne daß gleich jemand meckert. Abgesehen davon machts ja auch wirklich keinen Lärm, wenn mal 10 Minuten die Dusche etwas rauscht.

naja.....ich glaube das ist kein festgeschriebenes gesetz - aber ab 22 uhr ist ja nachtruhe.... und duschen verursacht schon etwas lärm.... ich habe das "problem" auch (meine obermieter sind manchmal sehr rücksichtslos) - bin aber sehr kulant..... und die hausordnungen sind übrigens gleich egal ob miet oder eigentumswohnung....

das ist auch in einer mietwohnung erlaubt !

und genau das solltest du deinen nachbarn sagen !