Nachbarin schließt dauernt Haustür ab.

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Schönen Gruß an die Nachbarin: Die wenigsten Einbrecher kommen durch die Haustür und wenn lassen die sich von einer abgeschlossenen Haustür auch nicht abhalten. Auch wenn sie glaubt, dass durch die abgeschlossene Haustür keiner reinkommt, sie kommt bei einem Brand auch nicht schnell genug raus.

Aus Sicherheitsgründen sollten Haustüren nur geschlossen gehalten werden, nicht aber verschlossen. Zumindest gilt das tagsüber. Der Vermieter sollte darüber deine Mitmieterin aufklären. Evtl. steht dazu was in der Hausordnung.

Baut ein Schloß mit einer sogen. Panikverschlußfunktion in die Haustüre ein.

Von außen und von innen kann man diese absperren, aber die Türe von innen ohne einer Schlüsselnutzung immer öffnen.

Dieses Schloß kann man jederzeit von beiden Seiten abschließen, aber, wie gesagt, von innen immer, auch ohne Schlüssel, öffnen.

Der Fluchtweg vom Treppenhaus ins Freie ist dabei immer gewährleistet.

Früher verwendete man auch sogen. "rote" Schlüsselkästchen, bei denen unter einer Glasscheibe der Schlüssel vorrätig gehalten wurde.

Was aber tun, wenn man im Notfall aus dem Haus fliehen muß, der Strom ausgefallen, die kleine Glasscheibe des Notschlüsselkästchens man zwar schon zerbrochen hatte, aber der Notschlüssel in der Aufregung zu Boden fiel und unter die Türe nach außen rutschte und verschwand?

Deshalb wurde diese Notschlüsselkästchen für Fluchtwege verboten!

Mein dringender Rat: baut ein Panikschloß in die Türe ein und sichert die Türe von außen durch einen Knauf. Dann kann man nur durch Nutzung eines Schlüssels von außen in das Treppenhaus aber, und das ist lebenswichtig, von innen ins Freie immer, auch ohne Nutzung eines Schlüssels, gelangen. Der Wert eines solchen Schlosses dürfte bei ca. 160 EUR liegen. Hinzu kommen ggf. dann noch der Türbeschlag und die Einbaukosten.

Verglichen aber mit der so erhaltenen Sicherheit für das Leben und die Gesundheit der auf die Türe angewiesenen Personen, sind diese Kosten unbedeutend.

Achtung, die Möglichkeit einer Schloßumstellung (kleiner Hebel an der Schloßfalle) zur freien Nutzung einer nichtabgesperrten Türe, ist von dem Beitrag nicht betroffen!

Die Rechtsprechung hat sich mit dem Konflikt zwischen Brandschutz und Einbruchsschutz, soweit ersichtlich, noch nicht ausdrücklich beschäftigt. Bislang liegen lediglich Entscheidungen aus dem Bereich des Wohnungseigentumsrechts vor, die sich zu der Frage äußern, wann bzw. ob ein Eigentümer einen Anspruch auf eine abgeschlossene Haustür hat. So hat z.B. das Kammergericht Berlin mit Beschluss vom 17.07.1985 (Az.: 24W 1956/85; ZMR 1985, Seite 34j entschieden, dass ein Wohnungseigentümer mangels Regelung durch Vereinbarungen oder Beschlüsse nicht verlangen kann, dass die Miteigentümer es unterlassen, tagsüber kurzfristig den Schließmechanismus der Haustür außer Betrieb zu setzen.

Die Regelungen der Landesbauordnungen sprechen dafür, dass aus brandschutzrechtlichen Gründen die Haustüren nicht abgeschlossen werden dürfen. Dies würde grundsätzlich bedeuten, dass die Tür in einem Haus mit mehren Wohneinheiten — unabhängig von einer Regelung in der Hausordnung — nachts nicht verschlossen werden darf.

Denn der Schutz von Leben und Gesundheit im Falle eines Brandes muss Vorrang vor einem Sicherungsinteresse haben. Zudem ist entgegen der weit verbreiteten Vorstellung nach Statistiken der Polizei die Einbruchsgefahr tagsüber größer als nachts.

In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, inwieweit ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht vorliegt, wenn der Vermieter der Einhaltung der Hausordnung den Vorrang vor brandschutzrechtlichen Aspekten gibt. Weil die Problematik aus rechtlicher Sicht noch nicht eindeutig geklärt ist, könnten sich technische Lösungen empfehlen, um allen Interessen gerecht zu werden. So könnte z.B. ein Schlüssel für den Notfall in einem abschließbaren Kasten innerhalb des Hauses nahe der Haustür angebracht werden. Diese Möglichkeit ist zwar relativ kostengünstig, führt jedoch leicht zum Missbrauch. Als Alternative bietet sich die Anbringung eines speziellen Profilzylinders an, mit dem eine abgeschlossene Tür auch ohne Schlüssel von innen entriegelt werden kann. Dies ist etwas kostenaufwendiger, dafür aber auch dauerhafter und sicherer. Zumindest bei anstehenden Erneuerungen oder Instandsetzungen von Hauseingangstüren sollte diese Möglichkeit deshalb in Erwägung gezogen werden.

Quelle: http://www.frag-einen-sachverstaendigen.com

Rede mit ihr und versicher ihr, dass du wenn du länger weggehst die Tür hinter dir abschließt und sie nicht für dich mit aufpassen muss.