Wie kann ich meine Nachbarn daran hindern die Haustür abzuschließen?

16 Antworten

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Aufgrund der in letzter Zeit häufiger auftretender Einbrüche, gibt die Polizei den Rat, die Haustüren verschlossen zu halten. Klar ist das unangenehm für dich, wenn du in einer oberen Etage wohnst und immer nach unten rennen musst, um die Haustüre Besuchern aufzuschliessen. Gegen deinen Nachbarn hast du keine rechtliche Handhabe, weil er die Haustüre abschliesst. Vielleicht wohnt er im Erdgeschoss und hat demzufolge auch ein ausgeprägteres Sicherheitsbedürfnis als du in einer oberen Etage. Wenn du eine Wohnung gemietet hast, von der aus die Haustüre geöffnet werden kann, muss das auch funktionieren. Ansprechpartner ist da in jedem Falle der Vermieter und nicht der Nachbar. Der Vermieter muss sich mit deinem Nachbarn in Verbindung setzen und das mit ihm klären. Wenn in einer Wohnung laut Mietvertrag gewisse Eigenschaften zugesagt sind, dann müssen diese auch funktionieren. Da wäre eben eine Mieterverammlung mit dem Vermieter notwendig um dieses Problem zu klären, weil für die einzelnen Mieter Kosten entstehen. Dein Argument, dass im Bedarfsfalle Rettungskräfte, z. B. Notarzt nicht ins Haus können, weil die Haustüre abgeschlossen ist, dürfte deine Bedenken untermauern. Andere Rettungskräfte wie z. B. Feuerwehr, die sind in der Lage eine verschlossene Haustüre schnell zu öffnen, was ein Nortarzt eher nicht kann. Wie sich die rechtliche Lage in diesem Falle darstellt, ob die Haustüre verschlossen werden darf und die dir zugesagten Eigenschaften, die Haustüre von der Wohnung aus öffnen zu können, dies aber nicht möglich ist, könnte dir evtl. ein Anwalt oder der Mieterbund beantworten.

Die Haustür eines Mehrfamilienhauses darf NUR dann abgeschlossen werden wenn ein sogenanntes Gefahrenschloß verbaut ist (öffnet auf Klinkendruck von innen, aber von außen nur durch Aufschließen zu öffnen). Der Fluchtweg nach draußen muß jederzeit zur Verfügung stehen. Der Tip von der Polizei ist nur dann anwendbar wenn o.a. Schloß verbaut ist.

Freiheitsberaubung ist nicht gegeben, da Du die Möglichkeit hast deinen Gast jederzeit "frei zu lassen" durch aufschließen der Tür.

Dein Nachbar wird sich im Brandfall allerdings strafbar machen wenn durch sein Versperren des Flucht - und Rettungsweges jemand zu Schaden kommt. Das würde ich ihm mal unmißverständlich erklären, das kann Folgen für ihn haben bis zu einem Totschlagsdelikt.

Eigentum ist in der Rechtsprechung grundsätzlich niedriger bewertet als körperliche Unversehrtheit und das Leben von Personen auch wenn es sich um Millionenwerte handelt.

Ja, aber ist mir gegenüber der VERMIETER oder der NACHBAR verantwortlich, also zuständig? Muss ich jedem einzelnen Nachbarn nachweisen, dass er abgeschlossen hat und ihn darauf hinweisen das in Zukunft zu unterlassen oder kann ich den Vermieter auffordern tätig zu werden?

Das "Gefahrenschloss" nennt sich Panikschloss. Es ändert aber nichts an dem Problem des TE, dass die Tür nicht über den elektrischen Türöffner geöffnet werden kann, wenn der Riegel ausgesperrt ist.

Altbekanntes Thema für das es keine wirkliche Lösung gibt. Gerichte haben in beide Richtungen entschieden. Eigentumsschutz und Fluchtweg halten sich bei Gerichtsurteilen die Wage. Klingt blöd ist aber so.

Einzige Lösung wäre das von dir beschriebene Panikschloss. Wobei dann immer noch das Problem mit den Rettungsdiensten wäre. Aber auch da gibt es mittlerweile technische Lösungen. Die kosten dann aber einen richtigen Schein.

Rechtlich schwer was zu machen. Die Wohnungsgesellschaft kann aber eine Hausordnung erlassen.

Aus Gründen des Brandschutzes sollte die Haustür nicht abgeschlossen werden. Wenn dir der Hintern brennt, hat man weder Lust noch Zeit nach dem Schlüssel zu kramen. Allerdings verleiten die vermehrten Einbrüche natürlich dazu, die Haustür abzuschließen. Ich habe mit meinen Mieteren einen guten Kompromiss gefunden, mit dem wir alle gut leben können. Tagsüber wird die Tür nicht abgeschlossen - ist ja auch wirklich doof, beim Klingeln ständig nach unten zu latschen. Daher wird bei uns die Haustür ab 21 Uhr abgeschlossen. Da ist Besuch schon seltener und es klingelt auch kein Postbote etc. Das Schloss wurde getauscht, so dass sich von innen ein Knauf befindet, mit dem die Tür verschlossen wird. So braucht man im Brandfall nicht nach dem Schlüssel zu suchen. Das ist m. E. ein sinnvoller Kompromiss.

Die Vermieterin (Gesellschaft) möchte ein solches Schloß jedoch nur einbauen, wenn die Mieter gemeinsam die Kosten dafür tragen. Dazu wiederum sind unsere Nachbarn nicht bereit. Ob sich dieses Schloß dann außerdem von Oben öffnen lässt ist uns auch noch unbekannt.

@Psychotrop

Nein, wenn die Tür abgeschlossen ist, lässt sie sich natürlich nicht von oben mittels Türöffner öffnen.  Aber ist das nachts denn so notwendig?

@TrudiMeier

Meine Nachbarn schließen nicht nur Nachts ab, sondern 24h. Und sie lassen sich auch durch bitten nicht davon ab bringen.

@Psychotrop

Das ist übertrieben - ihre Wohnungstür hingegen schließen sie vermutlich nicht ab? Schließlich ist ja die Haustür abgeschlossen......

@TrudiMeier

Tatsächlich schließen die fraglichen Nachbarn auch ihre eigene Wohnungstüre ab.

im mietvertrag oder der hausordnung steht sicher drin das die tür zu bestimmten zeiten zu verschliessen ist. das hast du sicher auch so unterschrieben. nirgendwo steht das sie zu bestimmten zeiten nicht verschlossen werden darf.

deinen gästen wird doch die freiheit nicht genommen. du hast doch den schlüssel und kannst sie jederzeit hinauslassen

Stimmt so leider nicht was du da schreibst.