Nachbarin betrügt das Amt

21 Antworten

Der Vermieter erhält ja seine vereinbarte Miete. Der Staat wird hier betrogen. Wenn das auffällt, und das ist gar nicht so unwahrscheinlich, wenn sie auch noch so dummdreist ist, das selbst herauszuposaunen, wird das richtig teuer.

Mache doch eine anonyme Meldung an die Wohngeldstelle (von einem öffentlichen Fernsprecher aus oder mit unterdrückter Rufnummer von daheim oder vom Mobiltelefon). Das hat nichts mit petzen oder Denunziantentum zu tun. Hier wird der Straftatbestand "Leistungsmissbrauch" erfüllt, da gegen § 60 SGB I verstoßen wird. Demzufolge ist § 263 StGB Abs. 1 und 2 durch den Staatsanwalt bzw. die Behörde anwendbar.

Da schließe ich mich an. Wie kann man auf sowas auch noch Stolz sein?

Ist schlimm sowas, es gibt genug Menschen die leider auf solche Hilfe angewiesen sind und dann kommt sie daher und nutzt das aus...

Wenn andere vonn der Brücke springen, macht sie das dann auch? Welch eine Argumentation von ihr.

Ich würde es melden und dieser Person ins Gesicht sagen was für eine Sauerei das ist, was sie da macht.

Kneetkopp  08.04.2013, 12:59

Siehe meine Antwort weiter oben!

Hallo Sternenelch!

Du und sicher alle anderen hier-wissen nun das Deine Nachbarin das Amt betrügt-sichlich auch noch an anderer stelle.

Es wird in Deinem Umfeld immer Leute geben---die irgendwas anstellen-um irgendwem zu hintergehen-so ist das Leben.

Sicher-was wenn das alle machen?? Machen aber nicht alle--Du sicherlich auch nicht---drum laß Deine Nachbarin reden-wie auch immer.Mach dein Ding mit Deinem Sohn und frag sie eventuell um Ratschläge:-)NEIN-nicht wirklich--sei ehrlich zu Dir und Du hast ein gutes Gewissen.

WIR hier und DU können unseren achso schönen Sozialstaat nicht ändern. sei immer ehrlich zu Dir -dann kannst Du in Frieden leben mit Deinem Sohn.

Laß sie ihr Ding machen und reg Dich bitte nicht auf----

alles Gute

Hallo Sternenelch,

welche wissentlich falschen Angaben soll deine Nachbarin gemacht haben?

Voraussetzungen für einen Antrag auf Wohngeld

  • "Ihre Wohnung muss (...) geeignet sein, um darin zu wohnen und Sie müssen in dieser Wohnung leben. (...)
  • Sind Sie erwerbstätig bzw. gehen einem Nebenverdienst nach und verdienen etwas Geld und es genügt nicht, um all Ihre Ausgaben zu decken, könnten Sie einen Antrag auf Wohngeld stellen."

Quelle: http://www.helpster.de/voraussetzung-fuer-wohngeld-erfuellen_40064

Das trifft beides zu. Sie bewohnt die Wohnung und ihr Gehalt reicht scheinbar nicht aus, um all ihre Ausgaben zu decken. Sonst hätte sie es nicht gewährt bekommen.

Wo ist das Problem?

LG Anita

AnitaBach  08.04.2013, 11:47

Es ist ziemlich unerheblich, was deine Nachbarin "drumherum" erfunden hat, also auch:

"Sie hat angegeben das sie mit dem Vater ihres Sohnes in eine 100qm Wohnung ziehen wollte, er aber einen Tag vor dem Umzug abgesprungen sei"

Die Bedingungen für Wohngeld sind so oder so erfüllt.

Kneetkopp  08.04.2013, 13:10
@AnitaBach

Danke Anita! Du bestätigst mir grad, dass es gottseidank noch selbstdenkende Menschen gibt und die Sachlage neutral bewerten etc. Dickes Lob!

AnitaBach  08.04.2013, 13:32
@Kneetkopp

Eine Frage tut sich mir nun aber doch auf. Es geht um folgendes:

"Die Wohngeldberechnung basiert auf Formeln, die im Wohngeldgesetz zu finden sind. Ausschlaggebend für die Berechnung des Wohngeldes sind jedoch die Anzahl der Haushaltsmitglieder, die Höhe der monatlichen Miete oder Belastung sowie das Gesamteinkommen des Wohngeld Haushaltes. Mit diesen Werten lässt sich eine Wohngeld Berechnung individuell durchführen."

Quelle: http://www.wohngeld.org/ratgeber/wohngeld-berechnung.html

Hieße also, die einzige Möglichkeit, sich hier Leistungen zu erschleichen, wäre es, den Lebensgefährten bei Datenerhebung zu "vergessen".

Da der Fragesteller davon allerdings nichts geschrieben hat, bleibe ich insofern bei meiner Aussage - es ist alles korrekt so, wie es ist.

DerHans  09.04.2013, 19:44
@AnitaBach

Wenn jemand ganz anders in der Wohnung wohnt, als im Antrag angegeben, ist das schon eine Falschaussage. Damit wird der Antrag hinfällig. Man unterschreibt schließich, dass jede Änderung unverzüglich anzuzeigen ist.

AnitaBach  10.04.2013, 07:34
@DerHans

Die Nachbarin hat aber doch kein Geheimnis daraus gemacht, dass sie nicht mit dem Vater des Kindes in die Wohnung gezogen ist. Es wohnt also nicht jemand ganz anderes in der Wohnung, als im Antrag angegeben.

GoetheDresden  11.04.2013, 09:42
@Kneetkopp

Pass auf, dass du nicht auf deiner Schleimspur ausrutschst und mit deinen Vergleichen zum 3. Reich auf die rechte Spur kommst.