Nach Antragstellung vom BaföG ausziehen?
Hallo zusammen, ich wollte mal fragen ob es möglich ist, nach dem man einen BaföG-Antrag gestellt hat, ob man dann in eine eigene Wohnung ziehen kann und ob das Amt dann die Miete ganz bzw zum Teil übernimmt.
Bei mir ist es zur Zeit so, das ich bei meiner Freundin wohne (sie hat KEINE eigene Wohnung sondern wohnt bei ihren Eltern und ich wohne mit ihr in der selben Wohnung wie auch ihre Eltern). SO habe ich es auch beim BaföG-Amt angegeben, also das ich keine eigene Wohnung habe, aber auch nciht mehr bei meinen Eltern wohne, sondern halt in der Wohnung der Eltern meiner Freundin, mit meiner Freundin.
Jedoch würde ich mir in nächster Zeit gerne eine eigene Wohnung suchen, in der dann evtl meine Freundin mit einziehen würde.
Frage: WÄRE ES MÖGLICH DAS MAN AUCH NACH DER ANTRAGSSTELLUNG VOM BAFÖG IN EINE EIGENE WOHNUNG (GGF MIT EINER ZWEITEN PERSON) ZIEHEN KANN, DIES NATÜRLICH DEM AMT MITTEILT, SOWOHL DAS MAN UMZIEHEN WILL ALS AUCH DAS EINE WEITERE PERSON MITUMZIEHEN WÜRDE.
Soviel weiß ich jetzt schon, das ich einen Mitezuschlag bekomme, das hat mir die Dame vom Amt bereits mitgeteilt.
Danke im Vorraus
Stahlzahl
Das Ergebnis basiert auf 2 Abstimmungen
2 Antworten
Natürlich,
du kannst umziehen. du musst das nur mit einem Mietvertrag nachweisen, dann wird die Höhe der Zahlung angepasst.
Die Angaben auf dem Fomblatt sind nicht in Stein gemeißelt,. Änderungen gibt es eben, die müssen nur mitgeteilt werden.
Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort
Hi,
ich versuche mich mal an einer Antwort Richtung "aber".
In erster Linie ist es natürlich möglich umzuziehen und dem Amt alles darüber mitzuteilen. Einmal wegen möglicher Unterstützung seitens des Amtes, aber auch da mit dem Umzug in eine eigene Wohnung auch zusätzliche Belastungen auf dich zukommen, wie du sie im Formblatt über deine eigenen Vermögenswerte angibst. (Miete, Nebenkosten, Versicherungen ...)
Wie es nun 100% ist kann ich dir nicht sagen. Bei mir wäre es so, dass das Amt abgelehnt hätte wenn ich näher zur Hochschule gezogen wäre (Studentenheim), wo meine Eltern doch gerade einmal 6km entfernt wohnen und dies eine "annehmbare" Entfernung ist und "kostengünstig". Da ich aber selbst daheim wohne und noch keine eigene Wohnung habe ist hier natürlich auch einerseits ein anderer Gesichtspunkt zu beachten. Denn du wohnst ja bereits nicht mehr daheim, sondern in diesem Falle bei den Eltern deiner Freundin. Das dies keine Dauerlösung ist dürfte auch dem Amt klar sein.
OK, aber danke dir soweit für deine ausführliche Antwort.