Nach Antragstellung vom BaföG ausziehen?

Das Ergebnis basiert auf 2 Abstimmungen

Ja es ist möglich! 50%
Ich bin mir nicht sicher aber... 50%
Nein! DEFINITIV NICHT! 0%

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Ja es ist möglich!

Natürlich,

du kannst umziehen. du musst das nur mit einem Mietvertrag nachweisen, dann wird die Höhe der Zahlung angepasst.

Die Angaben auf dem Fomblatt sind nicht in Stein gemeißelt,. Änderungen gibt es eben, die müssen nur mitgeteilt werden.

Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort

Ich bin mir nicht sicher aber...

Hi,

ich versuche mich mal an einer Antwort Richtung "aber".

In erster Linie ist es natürlich möglich umzuziehen und dem Amt alles darüber mitzuteilen. Einmal wegen möglicher Unterstützung seitens des Amtes, aber auch da mit dem Umzug in eine eigene Wohnung auch zusätzliche Belastungen auf dich zukommen, wie du sie im Formblatt über deine eigenen Vermögenswerte angibst. (Miete, Nebenkosten, Versicherungen ...)

Wie es nun 100% ist kann ich dir nicht sagen. Bei mir wäre es so, dass das Amt abgelehnt hätte wenn ich näher zur Hochschule gezogen wäre (Studentenheim), wo meine Eltern doch gerade einmal 6km entfernt wohnen und dies eine "annehmbare" Entfernung ist und "kostengünstig". Da ich aber selbst daheim wohne und noch keine eigene Wohnung habe ist hier natürlich auch einerseits ein anderer Gesichtspunkt zu beachten. Denn du wohnst ja bereits nicht mehr daheim, sondern in diesem Falle bei den Eltern deiner Freundin. Das dies keine Dauerlösung ist dürfte auch dem Amt klar sein.

OK, aber danke dir soweit für deine ausführliche Antwort.